Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zur Zürcher Kantonalbank.
Adresse
Zürcher Kantonalbank
Bahnhofstrasse 9
Postfach
8010 Zürich
Telefon
0844 843 823
Kontaktformular
Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)
UID der Zürcher Kantonalbank: CHE-108.954.607
UID der MWSt-Gruppe der Zürcher Kantonalbank: CHE-116.320.184 MWST
Bankverbindung
Bankenclearing-Nummer: 700
BIC (SWIFT) ZKBKCHZZ80A
Tätigkeitsfeld und Aufsichtsstatus
Die Zürcher Kantonalbank als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des kantonalzürcherischen und schweizerischen Rechts betreibt die typischen Geschäfte einer grossen Universalbank. Zu ihren Kerngeschäften zählen das Kontoführungs-, Zahlungsverkehrs- und Kartengeschäft, das Finanzierungsgeschäft, das Anlage- und Vermögensverwaltungsgeschäft sowie der Handel und der Kapitalmarkt. Daneben bietet sie zusätzliche Dienstleistungen wie etwa Leasing-Geschäft sowie Beratungen in Finanz-, Steuer-, Erbschafts-, Nachfolge- und Immobilienangelegenheiten an. Zur bestmöglichen Betreuung und Beratung ihrer Kundinnen und Kunden zieht die Zürcher Kantonalbank soweit sinnvoll und notwendig auch Dienstleistungen ihrer Tochtergesellschaften im In- und Ausland bei, z.B. von Fondsleitungsgesellschaften in Zürich und Luxemburg.
Die Zürcher Kantonalbank besitzt eine Bewilligung der Schweizerischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) unter dem Bundesgesetz über Banken und Sparkassen (Bankengesetz), um in der Schweiz die Geschäftstätigkeit als Bank auszuüben. Ihre Geschäftstätigkeit untersteht der fortlaufenden Beaufsichtigung durch die FINMA.
Die Kontaktinformationen der FINMA lauten wie folgt:
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
+41 31 327 91 00
finma.ch/de/kontakt
Ombudsstelle
Die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden ist der Zürcher Kantonalbank wichtig. Kunden, welche mit den Dienstleistungen der Zürcher Kantonalbank nicht rundum zufrieden sind, setzen sich bitte mit ihrer Kundenbetreuerin oder ihrem Kundenbetreuer in Verbindung. Wenn immer möglich versucht die Zürcher Kantonalbank, mit der Kundin oder dem Kunden eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Sollte dies einmal nicht gelingen, kann sich die Kundin oder der Kunde an den Schweizerischen Bankenombudsman wenden. Dies ist eine neutrale Informations- und Vermittlungsstelle, der sich die Zürcher Kantonalbank angeschlossen hat. Die Ombudsstelle wird grundsätzlich erst aktiv, nachdem die Kundin oder der Kunde die Beschwerde der Bank schriftlich unterbreitet hat und dieser die Gelegenheit eingeräumt hat, zu den Forderungen und Argumenten Stellung zu nehmen respektive die Angelegenheit zu erledigen.
Die Kontaktinformationen des Schweizerischen Bankenombudsman lauten wie folgt:
Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
8021 Zürich
+41 43 266 14 14 (Deutsch / Englisch)
+41 21 311 29 83 (Französisch / Italienisch)
bankingombudsman.ch
Einlagensicherung
Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt. Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100'000.– pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt. «esisuisse» garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser. Guthaben bei der Zürcher Kantonalbank sind durch die Einlagensicherung gesichert. Detaillierte Informationen auf esisuisse.ch
Zusätzlich haftet der Kanton Zürich im Rahmen der Staatsgarantie für alle Verbindlichkeiten (ohne nachrangige Verbindlichkeiten) der Zürcher Kantonalbank, soweit die eigenen Mittel der Bank nicht ausreichen.
Jüngste Aktualisierung: Januar 2023