Disclaimer und Teilnahmebedingungen
Disclaimer und Teilnahmebedingungen für Wettbewerbe auf Instagram, Facebook und TikTok
Wettbewerb «Trainspotter: Unser Zug für Zürich»
Der Wettbewerb läuft vom 8.11.2024 bis 31.12.2024 um 23:00 Uhr mitteleuropäische Zeit (Einsendeschluss) auf Instagram. Es können folgende Preise gewonnen werden: ZKB Doppelsitz-Tickets für zwei Personen für Allianz Cinema 2025, Startplätze für die Halbmarathon-Distanz am Zürich Marathon 2025, Familien-Jahreskarten für den Zoo Zürich, Gutscheine für das Schauspielhaus Zürich für die Spielzeit 2024/25 und Gutscheine für das Kaufleuten im Wert von CHF 150,-.
Die zehn Gewinnerinnen oder Gewinner werden bis 13.01.2025 über Instagram benachrichtigt und müssen sich innerhalb 24 Stunden melden, welchen der oben-genannten Preise sie erhalten möchten. Wenn sich die Teilnehmerin oder der Teilnehmer innerhalb der oben-genannten Frist nicht auf die Gewinnbenachrichtigung per E-Mail hin meldet, führt dies zum Verlust des Gewinnanspruchs.
Mit der Teilnahme an einem Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmenden zudem die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen:
Veranstalterin dieses Wettbewerbs ist die Zürcher Kantonalbank.
Teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche das 18. Altersjahr erreicht haben. Jede Person ist nur einmal teilnahmeberechtigt. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor Teilnehmende ohne Angabe von Gründen vom Wettbewerb auszuschliessen, insbesondere bei Verdacht auf Mehrfachteilnahme, Missbrauch oder Betrug. Die Teilnahme ist kostenlos und führt zu keinen weiteren Verpflichtungen. Die Gewinnerinnen und/oder Gewinner werden unter allen Teilnehmenden nach Ermessen der ZKB ausgewählt. Bei mehreren richtigen Antworten entscheidet das Los. Die Gewinnerinnen und/oder Gewinner werden mittels Messenger des entsprechenden Social-Media-Kanals (Facebook, Instagram oder TikTok) benachrichtigt. Wenn sich die Gewinnerin/der Gewinner innerhalb der oben-genannter Frist nicht auf die Gewinnbenachrichtigung hin meldet, führt dies zum Verlust des Gewinnanspruchs. Im Übrigen wird über den Wettbewerb keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Barauszahlung oder der Umtausch des Gewinns ist nicht möglich. Sofern der Gewinn per Post versendet wird, übernimmt die ZKB keine Haftung für den Postweg.
Bei Wettbewerben mit Bildern, z.B. Fotos, dürfen für den Wettbewerb nur solche verwendet werden, an denen die Teilnehmenden die entsprechenden Rechte (Urheber- und Persönlichkeitsrechte) besitzen. Bei Reklamationen, namentlich wegen Urheber- oder Persönlichkeitsverletzung, werden Fotos umgehend entfernt und aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. Die Teilnehmenden erteilen der Zürcher Kantonalbank das Recht, entsprechende Bilder für die Kommunikation über den Wettbewerb auf dem jeweiligen Social-Media-Kanal zu nutzen. Bei Wettbewerben mit Fotos dürfen nur Personen teilnehmen, die ein öffentliches Profil auf Instagram haben.
Der Wettbewerb auf dem ZKB-Profil auf Instagram/Facebook bzw. TikTok ist nicht mit Meta Platforms (Instagram/Facebook) bzw. Bytedance (TikTok) verbunden, wird nicht von Meta Platforms bzw. Bytedance gesponsert, unterstützt oder veranstaltet und begründet keine Rechtsansprüche gegen Meta Platforms bzw. Bytedance.
Die Bearbeitung der Personendaten innerhalb des Social-Media-Kanals richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Social-Media-Kanals. Die ZKB übernimmt dafür keine Haftung.
Die Zürcher Kantonalbank verwendet die Personendaten einzig für den Wettbewerb.
Informationen zum weiteren Umgang der Zürcher Kantonalbank mit Personendaten und die Datenschutzerklärung der ZKB finden Sie unter www.zkb.ch/datenschutz.
Die ZKB kontaktiert die Gewinnerinnen und/oder Gewinner mittels Messenger des entsprechenden Social-Media-Kanals und sofern die Gewinnerinnen und/oder Gewinner gemäss Aufforderung mittels E-Mail auf die Direct Message antworten, zu einem späteren Zeitpunkt via ungesicherte E-Mail. Die Kommunikation über einen nicht von der Bank betriebenen Kanal (wie z.B. E-Mail) erfolgt in der Regel unverschlüsselt. Unberechtigte Dritte können dabei Kenntnis vom Absender, vom Empfänger sowie von den übermittelten Inhalten erhalten. Sie können aus diesen Informationen auf eine geschäftliche Beziehung mit der Zürcher Kantonalbank schliessen. Das Bankkundengeheimnis kann nicht gewahrt werden. Soweit anwendbar, entbinden die Gewinnerinnen und/oder Gewinner die Bank in diesem Umfang von der Pflicht zur Wahrung des Bankkundengeheimnisses. Daten können ins Ausland gelangen, wo möglicherweise kein mit der Schweiz vergleichbarer Datenschutz besteht.