Rechtliches

FIDLEG

Informationen zum Finanzdienstleistungsgesetz.

Was regelt das FIDLEG und wann sind Sie davon betroffen?

Das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es bezweckt primär die Stärkung des Anlegerschutzes bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen und dem Anbieten von Finanzinstrumenten. Hierzu beinhalt das FIDLEG insbesondere Verhaltensregeln wie Informations- und Dokumentationspflichten sowie organisatorische Massnahmen.

Das FIDLEG betrifft alle Finanzdienstleistungen, die von Finanzdienstleistern für in der Schweiz domizilierte Kunden oder für Kunden im Ausland aus der Schweiz heraus erbracht werden.

Die Bestimmungen des FIDLEG werden in der Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) näher ausgeführt.

Nachfolgend sind einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt:

Finanzdienstleistungen

Das FIDLEG unterscheidet zwischen verschiedenen Finanzdienstleistungsarten:

  • Erwerb und Veräusserung von Finanzinstrumenten
  • Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben
  • Verwaltung von Finanzinstrumenten (Vermögensverwaltung)
  • Erteilung von persönlichen Empfehlungen, die sich auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten beziehen (Anlageberatung)
  • Gewährung von Krediten für die Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten

Informationen zu den Anlagelösungen der Zürcher Kantonalbank finden Sie hier.

Kundensegmentierung

Das FIDLEG verlangt von Finanzdienstleistern, dass sie ihre Kunden für die Erbringung von Finanzdienstleistungen in die Kundensegmente Privatkunden, professionelle Kunden und institutionelle Kunden unterteilen. Diese Einteilung beruht auf den finanziellen Verhältnissen bzw. dem Wissensstand, der Erfahrung und der Finanzexpertise einer Person, der gesetzlich definierten Unternehmensgrösse oder dem Vorhandensein einer professionellen Tresorerie.

Sollten Sie von der Zürcher Kantonalbank keine gegenteilige Mitteilung erhalten, werden Sie als Privatkunde eingestuft und geniessen den umfassendsten Anlegerschutz. Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen ein Antrag auf Wechsel des Kundensegments stellen. Wenden Sie sich dafür an Ihre Kundenbetreuerin oder Ihren Kundenbetreuer.

Sollten Sie als professioneller oder institutioneller Kunde eingestuft werden, erhalten Sie von der Zürcher Kantonalbank ein entsprechendes Einstufungsschreiben. Weitere Informationen zu diesen beiden Kundensegmenten wie im Einstufungsschreiben erwähnt finden Sie in der Kundeninformation zur Kundensegmentierung (PDF, 159 KB).

Verhaltenspflichten

Abhängig vom Kundensegment sind bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen unterschiedliche Verhaltensregeln einzuhalten, welche das jeweilige Anlegerschutzniveau widerspiegeln.

Vor Vertragsabschluss oder bevor Sie eine Finanzdienstleistung in Anspruch nehmen, stellt Ihnen die Zürcher Kantonalbank verschiedene Informationen zur Verfügung. Diese sollen Ihnen den Entscheid, ob Sie eine Finanzdienstleistung in Anspruch nehmen möchten, erleichtern. Im Falle einer Anlageberatung oder Vermögensverwaltung prüft die Bank, ob diese für Sie angemessen oder geeignet ist (bei Execution Only-Transaktionen erfolgt keine solche Prüfung). Die Bank dokumentiert die Dienstleistungserbringung und legt Ihnen diese Dokumentation auf Anfrage offen.

Informations- und Dokumentationspflichten

Die Zürcher Kantonalbank und ihre Aufsichtsbehörde

Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des kantonalzürcherischen und schweizerischen Rechts und untersteht dem Bundesgesetz über Banken und Sparkassen (Bankengesetz). Ihre Geschäftstätigkeit untersteht der fortlaufenden Beaufsichtigung durch die FINMA mit Sitz in Bern (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern).

Weitere Informationen zur Zürcher Kantonalbank und Kontaktangaben finden Sie hier.

Ombudsstelle

Die Zürcher Kantonalbank hat sich dem Schweizerischen Ombudsman als unabhängige Informations- und Vermittlungsstelle angeschlossen.

Weitere Informationen zum Ombudsman finden Sie hier.

Kosteninformationen

Im Rahmen der Erbringung von Finanzdienstleistungen können Gebühren sowie Kosten sowohl der Bank als auch von Drittparteien anfallen. Kosten und Gebühren können direkt Ihrem Konto belastet werden oder zulasten der Rendite eines Finanzinstrumentes anfallen. Detaillierte Angaben zu den Dienstleistungs- und Produktkosten finden Sie in der Preisübersicht: 

(PDF, 158 KB) Preisübersicht Anlagegeschäft

Risikoinformationen

Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind mit Chancen und Risiken verbunden. Es ist wichtig, dass Sie insbesondere die Risiken vor Inanspruchnahme einer Finanzdienstleistungen verstehen. Zu diesem Zweck stehen Ihnen folgende zwei Broschüren zur Verfügung:

Anlegen mit der Zürcher Kantonalbank (PDF, 667 KB)

Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten (PDF, 2 MB)

In diesen Broschüren finden Sie allgemeine Informationen zu den Finanzdienstleistungen im Anlagebereich sowie den typischerweise auftretenden Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten. Wir bitten Sie, diese Informationen aufmerksam durchzulesen und sich bei Fragen an Ihre Kundenbetreuerin oder Ihren Kundenbetreuer zu wenden.

Auf Anfrage erhalten Sie die Broschüren auch bei Ihrer Kundenbetreuerin oder Ihrem Kundenbetreuer.

Produktinformationen

Neben der allgemeinen Information über die Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten stellt die Zürcher Kantonalbank für zahlreiche Finanzinstrumente Produktinformationsdokumente wie Basisinformationsblätter (BIB) oder Prospekte zur Verfügung. Das Basisinformationsblatt enthält Angaben zu den Merkmalen des Produkts sowie zu dessen Risiken und Kosten und ermöglicht den Vergleich verschiedener Finanzinstrumente.

Best Execution

Die Ausführungsgrundsätze legen fest, wie die Zürcher Kantonalbank für ihre Kunden das grundsätzlich kundengünstigste Ergebnis bei der Ausführung von Aufträgen erzielt.

Weitere Informationen zu den Ausführungsgrundsätzen finden Sie hier.

Interessenkonflikte

Die Zürcher Kantonalbank ist stets bestrebt, ihre Geschäftstätigkeit so zu gestalten, dass die Interessen ihrer Kunden und Mitarbeitenden möglichst gleichgerichtet sind. Da die Zürcher Kantonalbank als Universalbank tätig ist, lassen sich Interessenkonflikte dennoch nicht immer vermeiden. Die Zürcher Kantonalbank geht mit solchen Interessenkonflikten im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben und auf der Grundlage der Verhaltensregeln, die der Verhaltenskodex der Zürcher Kantonalbank vorgibt, auf transparente und professionelle Art um. Sie verfügt über interne Weisungen und Prozesse zum Umgang mit Interessenkonflikten und trifft Massnahmen, um nachteilige Auswirkungen von Interessenkonflikten für ihre Kunden möglichst zu vermeiden.

Weiterführende Informationen zum Umgang der Zürcher Kantonalbank mit Interessenkonflikten sowie Informationen zu den ausgewählten Massnahmen finden sich hier. Auf Anfrage erhalten Sie die Dokumente auch bei Ihrer Kundenbetreuerin oder Ihrem Kundenbetreuer.

Jüngste Aktualisierung: Dezember 2021