Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Informationen gemäss europäischer Offenlegungsverordnung (SFDR).
Die Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (Offenlegungsverordnung, SFDR) sieht Transparenzpflichten in Bezug auf Nachhaltigkeitskriterien und Nachhaltigkeitsrisiken von Finanzprodukten vor. Mit den nachfolgenden Veröffentlichungen kommt die Zürcher Kantonalbank den gesetzlichen Verpflichtungen nach.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen auf Unternehmensebene
- Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (PDF, 103 KB)
- Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PDF, 81 KB)
- Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung (PDF, 79 KB)
- Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (PDF, 101 KB)
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen auf Produktebene
Vermögensverwaltungsmandate der Ausprägung Nachhaltig (ESG)
Vermögensverwaltungsmandate der Ausprägung Nachhaltig (ESG)
Vermögensverwaltungsmandate der Ausprägung Basis
Vermögensverwaltungsmandate der Ausprägung Basis
Jüngste Aktualisierung: November 2023
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