Rechtliches

Umgang mit Anlegerbeschwerden

Wir wollen bei allfälligen Beschwerden von Anlegern angemessen und prompt reagieren. Entsprechend ist ein klar strukturiertes Verfahren geschaffen worden.

Swisscanto Fondsleitung AG

Die Swisscanto Fondsleitung AG hat ein wirksames und transparentes internes Verfahren für die angemessene und prompte Bearbeitung von Anlegeranregungen und -beschwerden erarbeitet und organisatorisch umgesetzt.

Als Anlegeranregungen und -beschwerden sind sämtliche Anfragen zu verstehen, welche von Vertriebspartnern der Swisscanto Fondsleitung AG oder Anlegern der von dieser Gesellschaft verwalteten Fonds eingehen. Typisches Merkmal ist der materielle Ausdruck einer Unzufriedenheit mit den Leistungen oder Produkten der Swisscanto Fondsleitung AG sowie ein allenfalls daraus entstandener (oder potenziell entstehender) finanzieller Schaden oder eine sonstige materielle Unzufriedenheit.

Anlegeranregungen und -beschwerden unterstehen keinen besonderen Formerfordernissen, entsprechend können diese mündlich, schriftlich oder in sonstiger Form eingereicht werden. Sämtliche Anregungen und Beschwerden werden umgehend an eine zentrale Bearbeitungsstelle weitergeleitet, welche für die zeit- und kundengerechte Beantwortung der Anfrage besorgt ist. Sämtliche Mitarbeitenden der Swisscanto Fondsleitung AG sind verpflichtet, im Bedarfsfall die rasche Bearbeitung des Falles zu unterstützen. Bei wenig komplexen Anfragen ist die Beantwortung innert drei Arbeitstagen nach Eingang anzustreben. Bei Anfragen mit grossem Abklärungsbedarf (falls Drittparteien involviert sind) wird dem Kunden innert zwei Arbeitstagen der Erhalt bestätigt sowie das voraussichtliche weitere Vorgehen dargelegt.

Anlegeranregungen und -beschwerden, welche ein substanzielles Risiko oder Reputationsrisiko bergen, werden umgehend der Geschäftsleitung der Swisscanto Fondsleitung AG zur Kenntnis gebracht. Allfällige Massnahmen, welche die Geschäftsleitung diesbezüglich beschliesst, werden entsprechend den Vorgaben umgehend umgesetzt.

Für Anlegeranregungen und -beschwerden zu Finanzanlagen wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns. 

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Swisscanto Anlagestiftungen

Die Swisscanto Anlagestiftungen haben ein wirksames und transparentes internes Verfahren für die angemessene und prompte Bearbeitung von Anlegeranregungen und -beschwerden erarbeitet und organisatorisch umgesetzt.

Als Anlegeranregungen und -beschwerden sind sämtliche Anfragen zu verstehen, welche von Vertriebspartnern oder Anlegern der Swisscanto Anlagestiftungen eingehen. Typisches Merkmal ist der materielle Ausdruck einer Unzufriedenheit mit den Leistungen oder Produkten der Swisscanto Anlagestiftungen sowie ein allenfalls daraus entstandener (oder potenziell entstehender) finanzieller Schaden oder eine sonstige materielle Unzufriedenheit.

Anlegeranregungen und -beschwerden unterstehen keinen besonderen Formerfordernissen, entsprechend können diese mündlich, schriftlich oder in sonstiger Form eingereicht werden. Sämtliche Anregungen und Beschwerden werden umgehend an eine zentrale Bearbeitungsstelle weitergeleitet, welche für die zeit- und kundengerechte Beantwortung der Anfrage besorgt ist. Bei wenig komplexen Anfragen ist die Beantwortung innert drei Arbeitstagen nach Eingang anzustreben. Bei Anfragen mit grossem Abklärungsbedarf (falls Drittparteien involviert sind) wird dem Kunden innert zwei Arbeitstagen der Erhalt bestätigt sowie das voraussichtliche weitere Vorgehen dargelegt.

Anlegeranregungen und -beschwerden, welche ein substanzielles Risiko oder Reputationsrisiko bergen, werden umgehend der Geschäftsführung der Swisscanto Anlagestiftungen zur Kenntnis gebracht. Allfällige Massnahmen, welche der Stiftungsrat oder die Geschäftsführung der Swisscanto Anlagestiftungen diesbezüglich beschliesst, werden entsprechend den Vorgaben umgehend umgesetzt.

Für Anlegeranregungen und -beschwerden zu Finanzanlagen wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns.

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Jüngste Aktualisierung: März 2017