Übertragungs- und Sicherungsvereinbarung
Sie haben von uns ein Schreiben mit der Übertragungs- und/oder Sicherungsvereinbarung erhalten. Dabei haben Sie eine Kundeninformation bekommen, welche die wichtigsten Fragen beantwortet. Wir wollen Ihnen an dieser Stelle den Hintergrund erläutern und weitere Fragen zusammengefasst erklären.
Hintergründe zur Übertragungsvereinbarung
Die Übertragungsvereinbarung erlaubt der ZKB, hypothekarisch gesicherte Kredite flexibel zu nutzen, um sich günstig zu refinanzieren. Dadurch können unseren Kundinnen und Kunden weiterhin attraktive Hypothekenangebote gemacht werden. Ausserdem kann die Schweizerische Nationalbank (SNB) systemrelevanten Banken wie der ZKB bei Bedarf finanzielle Unterstützung gewähren, wobei Hypotheken als Sicherheit erforderlich sind.
Was bedeutet das für mich?
Was bedeutet das für mich?
Mit der Übertragungsvereinbarung ermächtigen Sie die ZKB, Ihre hypothekarisch gesicherten Kredite und die dazugehörigen Sicherheiten (wie Schuldbriefe) an Dritte zu übertragen oder zu verpfänden. Dies kann auch eine Weiterübertragung durch den Dritten beinhalten. Trotz einer möglichen Übertragung bleibt die ZKB weiterhin Ihr Ansprechpartner und verwaltet die Kredite wie gewohnt. Die Zins- und Amortisationszahlungen erfolgen weiterhin an die ZKB.
Was ändert sich an meiner Beziehung zur Zürcher Kantonalbank?
Was ändert sich an meiner Beziehung zur Zürcher Kantonalbank?
Für Sie ändert sich in der Betreuung nichts. Ihr bisheriger Kundenbetreuer bleibt Ihr Ansprechpartner, und die ZKB verwaltet die Kredite weiterhin mit der gewohnten Sorgfalt.
Was sind mögliche Anwendungsfälle der Übertragungsvereinbarung?
Was sind mögliche Anwendungsfälle der Übertragungsvereinbarung?
- Gedecktes Darlehen der SNB: Die SNB kann bei Bedarf Liquiditätshilfe an systemrelevante Banken wie die ZKB leisten. Diese Darlehen müssen mit Hypotheken besichert werden.
- Refinanzierung: Die ZKB kann hypothekarisch gesicherte Kredite zur Refinanzierung nutzen, z.B. Covered Bonds.
- Auslagerung von Geschäftsbereichen: Hypotheken können an eine separate Gesellschaft ausgelagert werden, z.B. eine Tochtergesellschaft der ZKB.
Wie wird das Bankkundengeheimnis und der Datenschutz gehandhabt?
Wie wird das Bankkundengeheimnis und der Datenschutz gehandhabt?
Mit der Übertragungsvereinbarung erlauben Sie der ZKB, Informationen an Dritte weiterzugeben. Diese Informationen werden jedoch nur restriktiv weitergeleitet und nur gegen Abgabe einer Geheimhaltungsverpflichtung, wenn der Empfänger nicht dem schweizerischen Bankkundengeheimnis untersteht.
Hintergründe zur Sicherungsvereinbarung
Seit einigen Jahren setzt die ZKB bei der Schuldbrieferrichtung für Neufinanzierungen von Liegenschaften die SIX SIS AG als Gläubigerin ein. Mit dem Zusatz zur Sicherungsvereinbarung ermöglichen Sie es der ZKB, dieses effiziente Schuldbriefverwaltung auch auf die bestehenden Finanzierungen auszuweiten.
Was ändert sich an meiner Beziehung zur Zürcher Kantonalbank?
Was ändert sich an meiner Beziehung zur Zürcher Kantonalbank?
Für Sie ändert sich in der Betreuung nichts. Ihr bisheriger Kundenbetreuer bleibt Ihr Ansprechpartner, und die ZKB verwaltet die Kredite weiterhin mit der gewohnten Sorgfalt.
Wie wird das Bankkundengeheimnis und der Datenschutz gehandhabt?
Wie wird das Bankkundengeheimnis und der Datenschutz gehandhabt?
Mit dem Zusatz zur Sicherungsvereinbarung darf die ZKB und die Verwaltungstreuhandstelle SIX SIS AG Informationen und Daten (wie z.B. Informationen über den Sicherungsgeber, den Grundeigentümer und die Schuldbriefe) mit Grundbuchämtern, Notariaten oder anderen Banken austauschen.
Was passiert, wenn ich den Zusatz zur Sicherungsvereinbarung unterschrieben habe?
Was passiert, wenn ich den Zusatz zur Sicherungsvereinbarung unterschrieben habe?
Die Zürcher Kantonalbank wird bei den betroffenen Register-Schuldbriefen einen Gläubigerwechsel auf dem jeweiligen Grundbuchamt durchführen lassen. Dabei wird anstelle der Zürcher Kantonalbank als bisherige Gläubigerin die SIX SIS AG als neuer Gläubiger eingetragen. Eine weitere Unterschrift von Ihnen ist dabei nicht nötig und es entstehen für Sie auch keine Kosten. Bei Papier-Schuldbriefen benötigt es keinen Gläubigerwechsel und dadurch auch keine Bearbeitung auf dem jeweiligen Grundbuchamt.