Geben Sie das Formular unterschrieben in einer unserer Filialen ab oder senden Sie es uns per Post an folgende Adresse:
Zürcher Kantonalbank
SCFU/AKE
Postfach
8010 Zürich
Hinweis
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Die auftraggebenden und eröffnenden Personen müssen mittels echtheitsbestätigter Kopie des amtlichen Ausweises identifiziert werden können. Dies geht aus der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) vor. Legen Sie bitte diese Bestätigung im Original dem unterzeichneten Auftrag bei.
Eine echtheitsbestätigte Kopie Ihres Ausweises können Sie kostenlos in einer unserer Filialen anfertigen lassen, wenn Sie persönlich vorbeikommen. Dies ist auch möglich in jedem Institut, das dem Verband Schweizerischer Kantonalbanken angeschlossen ist. Alle Poststellen in der Schweiz, unsere Korrespondenzbanken und zahlreiche amtliche Stellen bieten diesen Dienst gegen eine kleine Gebühr an. Dazu gehören beispielsweise Gemeindeverwaltungen, Notariate, das Schweizer Konsulat etc. Eine gewöhnliche Kopie des amtlichen Ausweises genügt nicht.
Die Freigabe des Kapitals kann erst nach gesetzeskonformer Identifikation der auftraggebenden und eröffnenden Personen erfolgen. Es müssen auch sämtliche handelsregisteramtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Alle Dokumente müssen im Original vorliegen.