Tipps für Ihre Nachlass­planung

Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim neuen Erbrecht achten müssen, wie Sie mit der richtigen Planung Erbstreitigkeiten vorbeugen und Ihre Liebsten absichern.

Warum die Nachlassplanung besonders wichtig ist


Erbschaft ist ein komplexes Thema – emotional wie auch finanziell. Sobald es um grössere Summen, Immobilien oder Familienunternehmen geht, gibt es schnell Konflikte. Und oft steht viel auf dem Spiel, denn in der Schweiz trägt das Erben massgeblich zum Wohlstand bei.

Anfang 2023 ist das neue Erbrecht in Kraft getreten. Die Zürcher Kantonalbank hat gemeinsam mit der ZHAW School Management and LAW und dem Link Institut Erblassende und Erbende befragt: Wie gehen sie mit der Erbrechtsrevision um? Und was ist ihnen beim Vererben und Erben wichtig? Hier finden Sie die wichtigsten Erkenntnisse unser Erbschaftsstudie und Tipps für Ihre Nachlassplanung.

Wussten Sie?

48 % schieben die Erbschaftsregelung vor sich her.

Die Nachlassregelung wird gerne vertagt, dies bestätigt unsere Befragung: 48 % haben ihren Nachlass noch nicht geregelt. Rund 88 % der Befragten erachten es als wichtig, das Erbe zu regeln. Viele davon haben bereits erste Gedanken gemacht, aber nur ein Drittel hat konkret Massnahmen ergriffen. Die meisten glauben, dass ihnen dafür später noch genügend Zeit bleibt.

Die erste Beschäftigung mit dem Thema findet im Schnitt Mitte Vierzig statt, doch danach bleiben viele lange passiv. Dabei sind es mehrheitlich Männer, die mit der Umsetzung zögern. Insbesondere Unternehmer schieben die Regelung hinaus, obwohl dieser Prozess bei ihnen besonders anspruchsvoll ist und eine Unternehmung nicht einfach aufgeteilt werden kann. Zum Handeln bewegt die meisten erst die Pensionierung oder ein Todesfall im persönlichen Umfeld.

Tipps:

  • Gehen Sie die Nachlassplanung so früh wie möglich an.
  • Insbesonders unternehmerisch tätige Personen sollten früh beginnen, da eine Nachfolgeregelung in Familienunternehmen über fünf Jahre dauern kann. 
  • Überlegen Sie sich zuerst, wen Sie begünstigen wollen. Prüfen Sie, ob die gesetzliche Erbfolge Ihren Vorstellungen entspricht oder ob Sie eine abweichende Regelung treffen wollen.
  • Klären Sie beim Wunsch einer abweichenden Regelung ab, welches Nachlassinstrument für Sie das richtige ist: Testament, Erb- oder Ehevertrag?
  • Denken Sie bei der Nachlassregelung auch an die Anordnungen für den Todesfall. Damit machen Sie Ihren Angehörigen vieles einfacher.

20 % stehen dem neuen Erbrecht ratlos gegenüber.

Das neue Erbrecht erweitert seit 1. Januar 2023 den Spielraum bei der Nachlassplanung. Insbesondere im Konkubinat lebende Personen können ihre Partner dank der Reduktion der gesetzlichen Pflichteile neu stärker begünstigen.

Bisher schöpfen jedoch die Wenigsten diesen Spielraum aus: Nur knapp 14 % haben ihre Nachlassplanung ans neue Erbrecht angepasst oder wollen dies noch tun. Zwei Drittel sehen keinen Handlungsbedarf und 20 % wissen nicht, ob sie von der Revision betroffen sind.

Tipps:

  • Überprüfen Sie bestehende Testamente oder Erbverträge.
  • Bei bestehenden Testamenten können sich insbesondere Auslegungsprobleme ergeben, wenn Eltern oder Nachkommen auf den Pflichtteil gesetzt wurden.
  • Mit einem Testamentsnachtrag können Sie klarstellen, ob der Pflichtteil nach bisherigem Recht oder nach dem neuen Erbrecht berechnet werden soll.
  • Bei der Begünstigung von Stiefkindern empfiehlt sich eine Prüfung, da sich die Erbanteile zu Ungunsten der leiblichen Kinder verschieben können.
  • Im Konkubinat lebende Personen können Ihren unter dem neuen Erbrecht  Partner oder Ihre Partnerin stärker begünstigen.
  • Eine Beratung schafft Klarheit und hilft Ihnen, die Möglichkeiten des neuen Erbrechts optimal zu nutzen.

1/4 des Vermögens wird zu Lebzeiten verschenkt.

Die Erbschaften und Schenkungen in der Schweiz betrugen im Jahr 2022 schätzungsweise 88 Milliarden Schweizer Franken. Rund ein Viertel davon wird zu Lebzeiten verschenkt. Knapp die Hälfte der Erblassenden hat bereits von Schenkungen und Erbvorbezügen Gebrauch gemacht oder möchte dies noch tun. Das mit Abstand häufigste Motiv ist die Unterstützung der Nachkommen beim Hauskauf. Auch Ausbildungen werden oft auf diesem Weg finanziert.

Tipps:

  • Schaffen Sie Transparenz innerhalb der Familie. Thematisieren Sie Erbvorbezüge und Schenkungen nicht nur mit den Begünstigten.
  • Wenn Sie einem Kind einen Erbvorbezug gewähren, muss es diesen bei der Erbteilung ausgleichen, das heisst sich das Geschenkte am Erbe anrechnen lassen.
  • Regeln Sie Erbvorbezüge oder Schenkungen immer schriftlich und halten Sie fest, ob und in welchem Umfang die Zuwendung ausgleichungspflichtig ist.
  • Zuwendungen an direkte Nachkommen sind im Kanton Zürich von der Schenkungssteuer befreit. Bei der Übertragung von Grundeigentum können jedoch Grundstückgewinnsteuern anfallen.

Frauen sind aktiver als Männer bei der Erbschaftsplanung.

In der Befragung zeigen sich Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Während 58 % der Frauen ihren Nachlass bereits geregelt haben, sind es bei den Männern nur 48 %. Auch verfassen Erblasserinnen häufiger ein Testament und sprechen eher über das Thema. Die Abwicklung der Erbschaft delegieren Erbinnen gerne an Dritte. Erben hingegen regeln lieber alles selbst.

Unterschiedlich sind auch die Werthaltungen: Frauen gewichten die emotionale Komponente der Erbschaft höher und Erinnerungsstücke spielen für sie eine wichtigere Rolle. Männer schauen hingegen stärker auf finanzielle Aspekte und sind auch eher bereit, die Nachlassverteilung anzufechten.

Tipps:

  • Die Erblasserinnen machen es vor: Gehen Sie die Planung frühzeitig und aktiv an.
  • Suchen Sie den Dialog in der Familie und sprechen Sie mit den Nachkommen über das Thema Erbschaft.
  • Eine Beratung kann helfen, die nötige emotionale Distanz zu schaffen.
  • Neben dem Testament stehen mit dem Erbvertrag und dem Ehevertrag weitere Nachlassinstrumente zur Verfügung. Für deren Errichtung sind die Formvorschriften zu beachten.
  • Auch Nachlassdokumente lassen sich der Bank anvertrauen. Im Gegensatz zur Aufbewahrung zu Hause besteht dabei nicht das Risiko des Verlusts oder der unbefugten Einsichtnahme.

Jeder 2. Vermögensfranken ist geerbt.

Wer ein Vermögen aufbauen will, hat im Grunde genommen nur zwei Optionen: sparen oder erben. In der Schweiz trägt beides etwa zu gleichen Teilen zum Wohlstand bei. Gemäss Schätzungen geht die Hälfte des Schweizer Volksvermögens auf Erbschaften zurück. Dabei ist die Verteilung sehr ungleich: Rund die Hälfte erhält nur ein geringes oder gar kein Erbe und zehn Prozent erhalten drei Viertel der Erbmasse.

Tipps:

  • Keine Erbschaft ist auf sicher. Hohe Pflegekosten im Alter lassen auch grössere Vermögen schnell dahinschmelzen.
  • Das Erbe als Altersvorsorge zu betrachten, ist heikel. Eigenverantwortung sollte bei der Vorsorgeplanung an erster Stelle stehen.
  • Unterstützen Sie Ihre Nachkommen schon zu Lebzeiten. Grosse Investitionen wie Hauskauf oder eine Ausbildung fallen gewöhnlich bereits in einer frühen Lebensphase an.

91 % der Erbenden möchten einen Erbstreit vermeiden.

Erbschaften bergen ein hohes Konfliktpotenzial – vor allem, wenn Immobilien oder Unternehmen im Spiel sind. Gemäss Befragung erhoffen sich 91 % der Erbenden, dass es keine Konflikte gibt. Auch 80 % der Erblassenden gewichten diesen Aspekt sehr hoch. Viele von ihnen befürchten zudem Schwierigkeiten bei der Verteilung des Erbes und 6 % rechnen gar mit einem Erbstreit.

Familieninterne Unternehmensübergaben bergen oft emotionalen Zündstoff, da die Familienmitglieder unterschiedliche Ansichten und Ziele haben. Für das Gelingen der Übergabe ist es sehr wichtig, dass der Nachfolgeprozess für alle transparent und fair abläuft.

Tipps:

  • Sprechen Sie mit Ihrer Familie so früh wie möglich über das Thema Erbschaft.
  • Eine klare Nachlassregelung hilft, Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
  • Mit einem Erb- oder einem Ehevertrag lässt sich die Nachlassregelung in gegenseitigem Einverständnis treffen, was das Konfliktpotenzial minimiert.
  • Die Weitergabe von Immobilien sollte frühzeitig geregelt werden, weil das Haus der Familie oft mit vielen Emotionen verknüpft ist.
  • Bei familieninternen Unternehmensübergaben sollte frühzeitig die ganze Familie in den Nachfolgeprozess miteinbezogen werden.

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