Dreiklang für die soziale Sicherheit
Dieses Jahr wird das 3-Säulen-Prinzip der Vorsorge in der Schweiz 50 Jahre alt: Wir stellen drei Fragen, geben drei Antworten und haben drei Einschätzungen eines Experten zum Jubiläum.
Text: Patrick Steinemann / Illustration: Maria Salvatore | aus dem Magazin «Meine Vorsorge» 3/2022
Eine «Sicherung unserer Bevölkerung gegen die Wechselfälle des Lebens»: Mit diesen Worten umschrieb der Bundesrat 1970 in einem Bericht ans Parlament ein neues System der sozialen Sicherheit, welches in der Schweiz eingeführt werden sollte – das 3-Säulen-Prinzip. Zahlreiche Debatten und eine Volksabstimmung später war es dann soweit: Das Prinzip wurde 1972 in der Bundesverfassung verankert. Im Jahr 2022 feiert die «spezifisch schweizerische Form der sozialen Sicherung», wie sie die Regierung nannte, somit ihr 50-Jahr-Jubiläum.
Ist das 3-Säulen-Prinzip ein typisch helvetischer Sonderweg?
Ganz so einzigartig ist das Prinzip nicht, wie ein Blick in die Geschichte und auf andere Länder zeigt. Grundrenten und Mindestleistungen der sozialen Absicherung gab es nach dem Zweiten Weltkrieg in den meisten westlichen Ländern. In der Regel waren die Modelle durch einen Lastenausgleich finanziert, das sogenannte Umlageverfahren (siehe auch Übersicht der drei Säulen und ihrer Finanzierung unten). Doch erst ab Mitte der 1950er-Jahre erlaubte ein anhaltendes und nachhaltiges Wirtschaftswachstum die Ausweitung der Grundversicherung. Länder wie Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich setzten auch bei der neu eingeführten, zweiten staatlichen Rentenstufe auf das Umlageverfahren.
Anders die Schweiz: Hierzulande spielten auf Kapitaldeckung basierende Vorsorgeeinrichtungen der Arbeitgeber oder Lebensversicherungsgesellschaften immer schon eine stärkere Rolle. Ähnlich wie in Grossbritannien oder den Vereinigten Staaten gab es deshalb auch in der Schweiz eine Zweiteilung zwischen staatlichen und privaten Vorsorgeeinrichtungen. Allerdings war und ist die Mitgliedschaft bei einer Pensionskasse (PK) in den USA bis heute freiwillig, während in der Schweiz die Aufgaben von AHV und PK durch das Gesetz genau geregelt sind. Mit der Einführung der gebundenen 3. Säule, der privaten Vorsorge, wurde 1987 das verfassungsmässige Dreisäulenkonzept vollendet – zwar kein Sonderfall, aber doch eine «Schweizer Lösung».
In der Schweiz hat fast jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von knapp 22'000 Franken Zugang zur beruflichen Vorsorge – das ist längst nicht in allen westlichen Ländern so.
Martin Baltis, Vorsorgespezialist bei der Zürcher Kantonalbank
Das meint auch Martin Baltis, Vorsorgespezialist bei der Zürcher Kantonalbank: «Unser 3-Säulen-System mag zwar nicht sehr innovativ sein, es hat sich aber über die Jahre – teils in langwierigen politischen Prozessen – stabil entwickelt.» Insgesamt sei das Schweizer System im Vergleich mit anderen Ländern durch die drei Standbeine gut abgestützt, sagt Baltis. «Zudem hat in der Schweiz fast jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von knapp 22'000 Franken Zugang zur beruflichen Vorsorge – das ist längst nicht in allen westlichen Ländern so.»
Was macht das 3-Säulen-Prinzip im Kern aus?
Die drei Säulen des schweizerischen Vorsorgesystems passen zusammen wie Legosteine und bauen aufeinander auf: Während die AHV den Grundbedarf sichert, ermöglicht die PK, den bisherigen Lebensstandard nach der Pensionierung beizubehalten. Und wer über eine dritte Säule verfügt, kann sich zusätzliche individuelle Wünsche im Alter erfüllen. Ein weiterer Vorteil: Durch die unterschiedlichen Finanzierungsprinzipien sind auch die Risiken verteilt. Kriselt eine Säule, stützen zwei weitere das Vorsorgebauwerk ab.
Solid, ausgewogen, beständig: So wird das 3-Säulen-Prinzip von einer Mehrheit der Bevölkerung eingeschätzt. Die Akzeptanz rührt wohl auch daher, dass der Staat in Sachen Vorsorge nicht in der alleinigen Verantwortung steht, sondern die Arbeitgeber und Versicherten mitverantwortlich sind.
«Dass der Staat an die Eigenverantwortung appelliert, sehe ich als entscheidendes Plus», sagt auch Finanzplaner Martin Baltis. «Die mündigen Bürgerinnen und Bürger wissen dadurch, dass sie selbst etwas tun sollen und können – dadurch erhält jede und jeder einen persönlichen Gestaltungsspielraum.» Baltis zeigt sich aber realistisch: «Perfekt ist auch das Schweizer System nicht. Durch die breite politische Diskussion können zwar alle mitreden, aber niemand bricht das System auf und skizziert es grundsätzlich neu – das wäre vielleicht nötig, um die immerwährenden Grossbaustellen der einzelnen Säulen überwinden zu können.»
Wie zukunftsfähig ist das 3-Säulen-Prinzip?
Fertig gebaut wird das 3-Säulen-Prinzip wohl niemals sein. Denn die Altersvorsorge ist nie isoliert zu betrachten, sondern immer eingebettet in die gesellschaftliche Entwicklung. Dazu zählen die steigende Lebenserwartung oder politische Vorstösse, aber auch der unterschiedliche Gang der Wirtschaft. So erhöht ein positives Wirtschaftswachstum die Lohnbeiträge und die Steuereinnahmen, welche als Finanzierungsquelle für die Altersvorsorge wichtig sind. Positive Zinsen und solide Renditen an den Anlagemärkten beeinflussen die Entwicklung der Vorsorgeguthaben. Und die notwendigen politischen Entscheidungen zur Höhe des Rentenalters beeinflussen die finanzielle Zukunft der AHV.
«Ohne Solidarität zwischen den Generationen und das Eingehen von mehr Kompromissen wird es kaum zukunftsfähige Lösungen bei der Altersvorsorge geben», meint Experte Martin Baltis. Diese seien wie bisher auch nur in kleinen Schritten zu erreichen, «auf die perfekte Lösung zu warten, ist keine Option». Damit das 3-Säulen-Prinzip in den nächsten Jahren stabil bleibe, sei aber nicht nur die Politik gefordert, sondern die gesamte Bevölkerung. «Jede und jeder kann für sich selbst entscheiden, was für sie oder ihn wichtiger ist: Heute zu konsumieren – oder für die Zukunft zu sparen, etwa über die 3. Säule.»
Drei Säulen der Vorsorge – drei Finanzierungsverfahren
Die obligatorische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sichert zusammen mit der Invalidenversicherung (IV) und den Ergänzungsleistungen (EL) den minimalen Grundbedarf der Bevölkerung und sorgt für die Existenzsicherung im Alter, im Todesfall und bei Invalidität. Die AHV finanziert sich hauptsächlich nach dem Umlageverfahren: Das Geld, das die aktiven Versicherten einzahlen, fliesst direkt zu den Pensionierten und Hinterbliebenen. Zudem stammt ein Viertel der ausbezahlten Gelder aus Steuern und Abgaben.
Die berufliche Vorsorge (BVG) ermöglicht es, den gewohnten Lebensstandard im Alter angemessen weiterzuführen. Erwerbstätige sind ab einem definierten BVG-Mindestjahreslohn obligatorisch bei einer Pensionskasse (PK) versichert. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig einer PK anschliessen. Die BVG funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Die Versicherten sparen bei ihrer PK eigenes Kapital an, das sie später als Leistung wieder erhalten. Zu den Einzahlungen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber kommen die Zinsen, welche die PK mit dem angelegten Geld erwirtschaften.
Mit der freiwilligen privaten Vorsorge der 3. Säule sollen im Alter zusätzliche individuelle Bedürfnisse gedeckt werden. Die Einzahlungen in die Säule 3a können von den Steuern abgezogen werden und bleiben – mit gewissen Ausnahmen – bis zur Pensionierung gebunden. Die 3. Säule hat das Prinzip einer «Sparkasse»: Persönliche Einzahlungen auf ein entsprechendes Bankkonto, in ein Wertschriftendepot oder in eine kombinierte Lebensversicherungspolice werden samt Zinsen im Alter wieder ausbezahlt.
Hätten Sie es gewusst? Interessante Fakten zum 3-Säulen-Prinzip
Finanzierung der AHV
Finanzierung der AHV
Neben den Versichertenbeiträgen decken Einnahmen aus der Alkohol- und Tabaksteuer, der Mehrwertsteuer und der Spielbankenabgabe die Ausgaben der AHV.
Erwerbstätige pro Rentner
Erwerbstätige pro Rentner
Vor 60 Jahren finanzierten im Schnitt sechs Erwerbstätige einen Rentner. Heute sind es noch 3,3. 2040 werden es nur noch 2,3 sein.
AHV-Beitragspflicht
AHV-Beitragspflicht
Erwerbstätige müssen ab 18 Jahren und bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit AHV-Beiträge zahlen. Nichterwerbstätige sind ab 21 Jahren bis zum Rentenalter AHV-beitragspflichtig.
Nur AHV im Alter
Nur AHV im Alter
Rund ein Viertel der Bevölkerung hat nach der Pensionierung nur die AHV als Einnahmequelle. Die übrigen Versicherten erhalten eine Kombination von Geldern aus der 1., 2. und allenfalls 3. Säule.
Steigende Lebenserwartung
Steigende Lebenserwartung
1948 lebten Pensionierte nach 65 noch knapp 12 Jahre (Männer) respektive mehr als 13 Jahre (Frauen). Heute leben sie nach 65 noch mehr als 20 Jahre (Männer) respektive noch fast 23 Jahre (Frauen).
Babyboomer im Rentenalter
Babyboomer im Rentenalter
Zwischen 1954 und 1964 stieg die Zahl der jährlichen Geburten in der Schweiz von 84'000 auf 113'000. Danach ging sie bis 1974 wieder auf das Vorniveau zurück. Diese geburtenstarken Jahrgänge kommen nun ins Rentenalter.
Rückerstattung von Ergänzungsleistungen (EL)
Rückerstattung von Ergänzungsleistungen (EL)
Nach dem Tod von EL-Bezügern müssen deren Erben die EL-Leistungen der letzten zehn Jahre zurückerstatten, sofern das Erbe 40'000 Franken übersteigt.