Gute Regelung in schwieriger Situation
Die Familie von André Brinkhoff wollte einen Erbvertrag aufsetzen, bevor es die Gesundheit des Vaters nicht mehr zulässt.
Aufgezeichnet: Patrick Steinemann / Bild: Simon Habegger | aus dem Magazin «Meine Vorsorge» 2/2022
«Die Krankheit meines Vaters kennt leider nur eine Richtung: Parkinson ist unheilbar und schädigt immer mehr Nervenzellen im Gehirn. Das führt zunehmend zu Einschränkungen und letztlich auch zu einer Urteilsunfähigkeit. Als es darum ging, das Erbe zwischen meinen Eltern, meiner Schwester und mir zu regeln, spielte deshalb auch der Faktor Zeit eine grosse Rolle. Denn wenn jemand nicht mehr selbst zustimmen kann, können zu Lebzeiten auch keine Entscheide mehr gefällt werden.
In der Familie waren wir uns einig, dass ich das Elternhaus übernehmen soll. Auch bei meiner Schwester und meinem Schwager stand der Kauf einer Immobilie zur Diskussion. Die Eltern nahmen dies zum Anlass, ihr Haus – ein zentraler Teil des Erbes – schätzen zu lassen. Die Idee war, dass ich aus der neu aufgenommenen Hypothek auf dem Elternhaus den Erbanteil meiner Schwester begleichen sollte.
Kompetente Begleitung
Ganz so einfach wie anfänglich gedacht war die Angelegenheit dann jedoch nicht. Denn nicht alles, was man zu wissen glaubt oder was Bekannte einem raten, funktioniert dann auch in der Realität. Wir waren deshalb sehr froh, von der Zürcher Kantonalbank kompetent begleitet zu werden. Unsere Kundenbetreuerin und ein Fachmann für Erbschaftsfragen konnten uns Wege aufzeigen, wie wir das Erbe regeln konnten, damit es rechtskonform ist und für die ganze Familie stimmt. Sie wiesen uns auch darauf hin, dass die Krankheit meines Vaters die ganze Sache dringlich macht. Denn wenn jemand urteilsunfähig wird, schalten sich sofort die Behörden ein und eine Verteilung des Erbes zu Lebzeiten ist dann nicht mehr möglich.
«Wenn jemand nicht mehr selbst zustimmen kann, können zu Lebzeiten auch keine Entscheide mehr gefällt werden.»
André Brinkhoff
In den Gesprächen mit den beiden Fachkräften fühlten wir uns aber nicht gedrängt, sondern allumfassend beraten. Unsere Anliegen wurden ernst genommen, und wir konnten alle Punkte offen ansprechen – ein Vertrauensverhältnis ist in einer solch schwierigen Situation essenziell. Der Fachspezialist setzte ausserdem alle nötigen Dokumente auf; vom Erbvertrag bis zum Grundbucheintrag. Auch beim Einbezug meiner Verlobten in die Hypothek fanden wir eine Lösung: Sie hat eine Solidarbürgschaft übernommen. Damit ist die Last für den Liegenschaftskredit auf zwei Schulterpaaren verteilt und meine Partnerin ist nun schon vor unserer Hochzeit im nächsten Jahr involviert.
Aktuell wohnen meine Eltern noch im Haus, das nun mir gehört. Wir haben einen Mietvertrag aufgesetzt, der 2023 enden soll. Meine Eltern wollen dann in eine Wohnung ziehen, in der auch mein Vater ohne zusätzliche Hindernisse leben kann. Meine zukünftige Frau und ich werden nach einer kleinen Renovation ins Haus einziehen.
Rechtzeitig vorsorgen
Die Erbschaftsregelung in meiner Familie hat mir gezeigt, wie wichtig es ist, rechtzeitig vorzusorgen. Denn eine Krankheit oder ein Unfall mit gravierenden Folgen kann jeden und jede treffen. Ich werde nach meiner Hochzeit deshalb auch die persönliche Vorsorge für mich und meine Frau angehen, ein Testament aufsetzen und die weiteren nötigen Dokumente erstellen. Ganz sicher lasse ich mich auch hier wieder von der Zürcher Kantonalbank beraten. Denn das Gefühl, etwas seriös geregelt zu haben, gibt mir und meiner Familie ein gutes Gefühl. Das ist besonders in einer schwierigen Situation, wie jener mit meinem Vater, ganz entscheidend.»
Zur Person
André Brinkhoff hat nach seiner Ausbildung zum Polymechaniker die Berufsmatura gemacht. Vor seinem Studium an der ZHAW School of Engineering in Winterthur ging er auf Reisen. Heute arbeitet er als Maschinentechnik-Ingenieur bei Burckhardt Compression AG, einem international tätigen Hersteller von Kolben-Kompressoren. Bei diesem Unternehmen hatte er auch schon vor seiner Weiterbildung gearbeitet. André Brinkhoff wohnt in Uhwiesen im Zürcher Weinland.