Investieren statt parkieren
Freizügigkeitsguthaben sind als temporäre Lösungen zwischen zwei Anstellungen gedacht. Bleiben sie länger auf einem Konto liegen, kann sich eine Anlage in Wertschriften lohnen.
Text: Pascal Trüb, Bild: Frédéric Michel via iStock | aus dem Magazin «Meine Vorsorge» 1/2022
Angestellte Personen sparen in der Pensionskasse (2. Säule – berufliche Vorsorge) zusammen mit ihrem Arbeitgeber Vorsorgekapital an. Endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass unmittelbar ein Neueintritt in eine andere Pensionskasse erfolgt, wird dieses Sparguthaben vorübergehend auf einem Freizügigkeitskonto parkiert. Wie in der Säule 3a besteht die Möglichkeit, das Guthaben in Wertschriften anzulegen.
Das ist zu beachten
- Prüfen Sie bei grösseren Altersguthaben die Überweisung auf zwei verschiedene Freizügigkeitseinrichtungen. Dadurch ist später ein gestaffelter Bezug möglich.
- Ob und wie das Guthaben angelegt wird, hängt von der persönlichen Risikofähigkeit, der Risikobereitschaft und der Renditeerwartung ab. Der Anlagehorizont spielt eine entscheidende Rolle, also wie lange das Guthaben bei der Freizügigkeitseinrichtung verbleibt.
- Bei einer Neuanstellung und einem Neueintritt in eine Pensionskasse muss das Freizügigkeitsguthaben eingebracht werden. Dies verkürzt den Anlagehorizont und dadurch die Risikofähigkeit.