«Es geht um Arbeitsplätze, ja sogar Existenzen»

300 Millionen Kredite für KMU: Seit Anfang Jahr läuft das Überbrückungsprogramm der Zürcher Kantonalbank. Wie das Angebot in kürzester Zeit zustande kam und welche Eindrücke die Taskforce der Geschäftseinheit Firmenkunden bis anhin damit sammeln konnte – ein Einblick.

Text: Livia Caluori

Abgesperrter Aussenbereich eines Restaurants in Zürich (Bild: Pixabay)
Abgesperrter Aussenbereich eines Restaurants in Zürich (Bild: Pixabay)

Das Interesse ist gross und führte zu über 1'000 zusätzlichen Interaktionen mit Unternehmerinnen und Unternehmer sowie zahlreichen Kontakten zu Verbänden. Die Zahlen sprechen für sich – eine exorbitante Zunahme seit Anfang Jahr. Der Grund ist das Überbrückungsprogramm für KMU von unserer Bank.

Doch zurück zum Anfang, zur Vorweihnachtszeit 2020. Noch dunklere Wolken zogen auf. Die Lage war ernst. Denn: Die täglichen Zahlen der Neuinfizierten stieg und stieg. Der wiederkehrende Lockdown war absehbar. Und am 18. Dezember war es dann auch so weit: Der Bundesrat verschärfte die nationalen Massnahmen und kündigte die Schliessung von Restaurants sowie von Kultur-, Freizeit- und Sportbetrieben an.

Rasche und unbürokratische Unterstützung

«Für uns war klar, dass wir schnellstmöglich handeln müssen, um solid aufgestellte KMU mit der nötigen Liquidität zu versorgen», sagt Patric Koch, Leiter Marktgebiet Firmenkunden und Leiter Taskforce der Geschäftseinheit Firmenkunden der Zürcher Kantonalbank. Denn: Rund um den Jahreswechsel fallen in Unternehmen grosse Rechnungen an, etwa der 13. Monatslohn oder Versicherungs- und Sozialabgaben. Die Auszahlung von staatlichen Härtefallhilfen war aber erst für Februar oder sogar März 2021 angekündigt. Also schlicht und einfach zu spät. Zudem qualifizieren sich viele substanziell betroffene Unternehmen gar nicht erst für dieses staatliche Härtefallprogramm, da die Kriterien zu hoch oder die falschen sind.

Innerhalb kürzester Zeit schnürte eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe mit Vertretern aus fünf Geschäftseinheiten der Zürcher Kantonalbank ein Überbrückungsprogramm mit CHF 300 Millionen, um KMU – Kunden wie Nichtkunden – mit einem funktionierenden Geschäftsmodell unter die Arme zu greifen. «Unser Ziel war es, die positive Nachricht noch vor Weihnachten zu kommunizieren und anschliessend über die Festtage die Operationalisierung vorzubereiten», sagt Patric Koch. Gesagt, getan: Am 23. Dezember, ein Tag nach Inkrafttreten des neuerlichen Lockdowns, konnte die Zürcher Kantonalbank Inhabern von KMU mit der Ankündigung des zusätzlichen Kredittopfs zu Weihnachten Hoffnung schenken, am 4. Januar 2021 wurden die ersten Anträge geprüft.

KMU-Hotline: für Fachfragen und Seelsorge

Mit der Umsetzung des Überbrückungsprogramms wurde auch die KMU-Hotline wieder in Betrieb genommen. «Und es scheint, als ob die Unternehmer nur darauf gewartet haben. Denn die Telefonleitungen liefen in den ersten Wochen heiss», sagt Stefan Sigrist, Firmenkundenbetreuer und Leiter der KMU-Hotline innerhalb der Taskforce der Zürcher Kantonalbank.

Dabei ging und geht es auch weiterhin viel um Aufklärungsarbeit bei Unternehmern und Treuhändern: Wofür qualifiziert sich der Kunde und wie laufen die Prozesse. «Viele sind überfordert und unendlich froh darüber, dass sie uns anrufen können», sagt Stefan Sigrist. Einen Kunden habe er sogar durch die Homepage des Kantons Zürich geführt und ihm das dort dargelegte Härtefallprogramm erläutert. Denn: Anders als bei uns gibt es beim Kanton keine telefonische Anlaufstelle.

Bei den Telefonaten geht es aber nicht nur um Fachauskunft. «Manchmal braucht die Gegenseite einfach jemanden, der zuhört. Denn – und das darf man nicht vergessen –, es geht um Arbeitsplätze, Schicksale, ja sogar Existenzen», sagt Stefan Sigrist.

Die Geschichten sind vielfach sehr berührend: Vom Limousinen-Service, dem wegen dem abgesagten WEF ein riesiger Umsatzbatzen wegbricht, oder der Tequila-Händler, der für seine Produkte im Moment keinen Abnehmer findet – sei es eine Bar, ein Restaurant oder gar ein Hotel. Aber auch Textilreinigungsfirmen stehen am Anschlag, da Leute im Homeoffice öfter in Jeans und Pullovern statt Anzug mit Bluse oder Hemd arbeiten. Und so bleiben die Aufträge fern.

Einige Unternehmer stellen sich mittlerweile sogar die Grundsatzfrage: Soll ich meine Firma weiter verschulden, oder das Geschäft lieber schliessen. «Und so kommen wir zu etlichen Gesprächen, mal länger und mal kürzer. Am Ende des Tages sind sie einfach dankbar, dass wir da sind und uns die Zeit für sie nehmen», resümiert Stefan Sigrist.

«Mit der vergangene Woche kommunizierten teilweisen Lockdown-Verlängerung um mindestens einen Monat, wird unser Angebot weiterhin benötigt» sagt Patric Koch und ist überzeugt: «Mit dem Überbrückungsprogramm nehmen wir unsere Verantwortung gegenüber Wirtschaft und Gesellschaft war, was Kunden aber auch Nichtkunden äusserst schätzen. Dies bestätigen die zahlreichen tollen Rückmeldungen.»

Weitere Informationen

Facts & Figures zum Überbrückungsprogramm

Start des Programms:

4. Januar 2021

Erfolgte Kundenkontakte:

> 1'000 

Dominierende Branchen:

Gastronomie (inkl. Bar- & Clubszene), Veranstaltungsbranche, Hotellerie, Reisebüros, Personentransporte, Freizeiteinrichtungen, (Textil-) Reinigung, Fitnessstudios etc.

Eingegangene Anträge:

360 Stück (CHF 50 Mio.)

Bisher bewilligte Hilfeleistungen:

CHF 23 Mio.

Härtefallprogramm

Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfe liegt in der Verantwortung der Kantone. Sie prüfen auch die Gesuche im Einzelfall. Im Kanton Zürich gilt:

  • 1. Runde: Hierfür qualifizieren sich alle Unternehmen, die im Vergleich zu den Vorjahren einen Umsatzverlust von mindestens 50 Prozent verzeichnen. Update: Die Frist für die Eingabe von Gesuchen ist am 31. Januar abgelaufen – die Auszahlungen sind Mitte Februar erfolgt.

  • 2. Runde: Für eine Qualifikation in dieser zweiten Verteilrunde reicht eine behördlich verfügte Betriebsschliessung von 40 Tagen ab 1. November. Für alle anderen Unternehmen, die nicht schliessen mussten, aber dennoch unter der Pandemie leiden, gilt ein Umsatzverlust von mindestens 40 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren als Voraussetzung. Insgesamt können qualifizierende KMU dabei à fonds perdu Beiträge von 20 Prozent des Umsatzes (maximal CHF 750'000) und/oder Darlehen bis Total maximal 25 Prozent des Umsatzes beantragen. Update: Gesuche für die 2. Zuteilungsrunde konnten bis am 21. Februar 2021 eingereicht werden. Im Frühling wird voraussichtlich eine weitere Aufstockung und Zuteilungsrunde folgen.

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