Steuererklärung: Sparen Sie Zeit und Geld mit den Tipps von unserem Experten

Jedes Jahr stehen wir vor der Herausforderung Steuererklärung. Die meisten schieben sie vor sich her. Manche sogar so lang bis die Frist abläuft. Mit den Tipps von Gian Matossi, Leiter Steuern bei der Zürcher Kantonalbank, füllen Sie Ihre Steuererklärung zügiger aus und reduzieren allenfalls sogar Ihre Steuerlast.

Text: Ina Gammerdinger / Elena Tankovski

Gian Matossi berät seit 2013 Kundinnen und Kunden der Zürcher Kantonalbank. Die Vielfalt der Themen und die Individualität der Bedürfnisse sowie Fragestellungen begeistern ihn jeden Tag aufs Neue.

Das elektronische Erstellen der Steuererklärung ist einfach und spart Zeit. Viele Informationen sind bereits vorerfasst und die Fehlerquellen werden zusätzlich minimiert. Wichtige Hinweise sind im Programm hinterlegt und auch gewisse Abzüge werden automatisch berücksichtigt. Im Kanton Zürich kann die Steuererklärung vollumfänglich digital eingereicht werden.

Fristen einhalten

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben – das gilt auch für die Bearbeitung der eigenen Steuererklärung. Am besten setzen Sie sich einen Termin in der Agenda und erledigen die Steuererklärung gleich im ersten Anlauf. Dafür ist es entscheidend, dass Sie gut vorbereitet sind. Im Kanton Zürich ist die Steuererklärung bis Ende März einzureichen. Es gibt verschiedene Gründe, weshalb die Steuererklärung nicht innert der ordentlichen Einreiche-Frist abgegeben werden kann. Verbreitetes Beispiel aus der Praxis: Die Abrechnung der Stockwerkeigentümergemeinschaft steht noch aus. Beantragen Sie in diesen Fällen rechtzeitig eine Fristerstreckung. Viele Gemeinden bieten auch hierfür eine Online-Lösung an.

Unterlagen zusammentragen

Alle Angaben in der Steuererklärung müssen spätestens auf Anfrage belegt werden können. Wie erwähnt, ist es bereits die halbe Miete, wenn sämtliche steuerrelavante Belege zum Beispiel in einem Steuerordner gesammelt werden. Viele Unterlagen wie Lohn- und Rentenausweise, Steuerbescheinigungen der Säule 3a, Spendenbescheinigungen etc. werden zu Jahresbeginn automatisch per Post zugestellt oder sind in Ihrem ZKB eBanking abrufbereit. Es gibt aber auch weitere Belege, welche bereits im laufenden Jahr gesammelt werden sollten – zum Beispiel Zahnarztrechnungen, Liegenschaftsunterhaltskosten oder Auslagen im Zusammenhang mit der persönlichen Weiterbildung.

Abzüge deklarieren und Möglichkeiten nutzen

Vergessen Sie nicht, sämtliche Steuerabzüge in der Steuererklärung geltend zu machen. Verpasste Abzüge können im Nachgang nicht mehr berücksichtigt werden. In einem zweiten Schritt lohnt es sich zu prüfen, ob es noch nicht genutzte Möglichkeiten gibt, die Steuerbelastung zu reduzieren.

Liegenschaftsunterhaltskosten

Bei den Unterhaltskosten des Eigenheims kann jährlich zwischen effektiven Kosten und Pauschalabzug (20 Prozent des Eigenmietwerts oder Mietertrags) gewählt werden. Wenn Sie bereits wissen, dass die effektiven Kosten in der Höhe der Pauschale oder höher liegen, lohnt es sich, weitere anstehende Unterhaltsarbeiten gegebenenfalls vorzuziehen, damit Sie im Folgejahr vom Pauschalabzug profitieren können. Planen Sie eine grössere Renovation, kann es sich lohnen, die Kosten über mehrere Jahre zu verteilen.

Auswahl von weiteren Abzügen (Kanton Zürich)

  • Zinsen für Kredite und Finanzierungen: Abzugsfähig sind die Zinsen von Hypotheken sowie Privatkrediten und Darlehen. Nicht abgezogen werden können hingegen Amortisationszahlungen und Leasingraten.
  • Aus- und Weiterbildungskosten: Sofern diese auf die aktuelle oder eine mögliche zukünftige Erwerbstätigkeit ausgerichtet sind, können bis max. CHF 12'000 pro Person vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Neben den Kurskosten sind auch dazugehörige Auslagen wie beispielsweise Prüfungsgebühren, Fahrtkosten und Auslagen für Fachliteratur abzugsfähig. Kosten für den ersten Abschluss (z.B. Lehr- oder Mittelschulabschluss) können nicht in Abzug gebracht werden.
  • Fremdbetreuung Kinder: Kosten für die Drittbetreuung von Kindern können bis zu einem Maximalbetrag von CHF 10'100 pro Kind und Jahr in Abzug gebracht werden; beispielsweise, wenn das Kind während der Arbeitszeit der Eltern oder des Elternteils oder dem Besuch einer Weiterbildung in der Kinderkrippe betreut wird. Hinweis: Der Kanton Zürich wird ab der Steuerperiode 2024 den Abzug auf CHF 25'000 erhöhen. Bei der direkten Bundessteuer gilt diese Abzugshöhe bereits für das Steuerjahr 2023.
  • Selbstgetragene Krankheitskosten, sofern diese einen steuerlichen Selbstbehalt von 5 Prozent des Nettoeinkommens übersteigen. Hat man zusätzlich zu den Kosten der Krankenkasse (Franchise und Selbstbehalt) noch weitere Kosten zum Beispiel für den Zahnarzt oder den Kauf eines Hörgeräts, lohnt sich eine genauere Prüfung.
  • Spenden: Gutes tun und dabei die Steuerlast reduzieren ist möglich. Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Organisationen dürfen in Abzug gebracht werden – der Abzug ist auf maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens gemäss Steuererklärung beschränkt.
  • Minderjährige Kinder und Kinder in Ausbildung: Vergessen Sie nicht, die Kinder in der Steuererklärung korrekt aufzuführen. Ein fehlendes Ausbildungsende bei einem volljährigen Kind führt dazu, dass der Sozialabzug in der Höhe von CHF 9'000 nicht geltend gemacht wird. Befindet sich ein volljähriges Kind per 31. Dezember nicht mehr in Ausbildung, fällt der Sozialabzug komplett weg.

Vorsorge stärken, Steuern reduzieren

  • Einzahlungen in die Säule 3a: Wer die attraktive Möglichkeit von Einzahlungen noch nicht nutzt oder noch nicht ausschöpft, sollte das unbedingt in Betracht ziehen. Unselbstständige mit Pensionskassenanschluss können im Jahr 2024 maximal CHF 7'056 und Erwerbstätige ohne PK-Anschluss 20 Prozent des Nettoeinkommens respektive des Reingewinns, aber maximal CHF 35'280 einzahlen. 
    Sie haben die Maximalabzüge noch nicht ausgeschöpft? Eine zusätzliche Einzahlung von CHF 2'000 reduziert die Steuerbelastung bei einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent um namhafte CHF 500.
  • Pensionskasseneinkäufe: Mit Einkäufen in die Pensionskasse kann, sofern ein Einkaufspotenzial vorhanden ist, die Steuerbelastung ebenfalls reduziert und gleichzeitig die persönliche Vorsorge gestärkt werden. Neben dem positiven Steuereffekt gibt es aber auch weitere Aspekte miteinzubeziehen.

Dieser Beitrag wurde aktualisiert. Ursprüngliche Veröffentlichung am 22. Januar 2022.