Werden nach einem Todesfall Daueraufträge und Lastschriftverfahren weiterhin ausgeführt?
Sämtliche Daueraufträge und Lastschriftverfahren werden mit der Meldung des Todesfalls aufgehoben.
Wir empfehlen, bei den Begünstigten offene Rechnungen inklusive QR-Zahlteile zu verlangen. Anschliessend können diese mittels Zahlungsauftrag eingereicht werden.