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Wie eröffne oder ändere ich ein Konto für eine Stockwerk- oder Miteigentümergemeinschaft?

Um ein Konto für eine Stockwerk- oder Miteigentümergemeinschaft zu eröffnen oder anzupassen, benötigen wir von Ihnen einen entsprechenden Antrag sowie weiterführende Unterlagen über die Verwaltung und Eigentümerschaft. Der Umfang der benötigten Unterlagen variiert, je nachdem, ob die Stockwerk-Eigentümerversammlung schon stattgefunden hat oder nicht.

Stockwerk-Eigentümerversammlung hat stattgefunden:

Die erste Versammlung der Stockwerk- oder Miteigentümergemeinschaft hat bereits stattgefunden? Bitte senden Sie uns gemeinsam mit dem  Eröffnungsantrag (PDF, 817 KB) folgende Unterlagen:

  • Benutzungs- und Verwaltungsreglement (Art. 712g ZGB)
  • Aktuelles Protokoll der Versammlung der Stockwerkeigentümer, woraus die Ernennung der Verwaltung ersichtlich ist (Art. 712m Abs. 1 Ziff. 2 ZGB)
  • Bescheinigung der Beschlussfähigkeit der Versammlung (Art. 712p ZGB)

Stockwerk-Eigentümerversammlung hat noch nicht stattgefunden:

Die erste Versammlung der Stockwerk- oder Miteigentümergemeinschaft hat noch nicht stattgefunden, beispielsweise im Falle eines Neubaus? Bitte senden Sie uns den Eröffnungsantrag (PDF, 817 KB) zusammen mit den folgenden Unterlagen:

  • Ein Benutzungs- und Verwaltungsreglement (Art. 712g ZGB) oder ein aktueller Grundbuchauszug des zu Stockwerkeigentumseinheiten aufgeteilten Grundstücks, aus welchem sämtliche Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer ersichtlich sind
  • Ein aktueller Verwaltungsvertrag mit dem/der in der beurkundeten Stockwerkbegründung eingetragenen Eigentümer/in als Vertragspartner/in

Sie müssen etwas an der bestehenden Regelung Ihres Stockwerk- oder Miteigentümerschaftskonto ändern:

Bitte senden Sie uns den Änderungsantrag (PDF, 823 KB).

E-Mail oder Post

Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail an stweg@zkb.ch oder per Post an folgende Adresse:

Zürcher Kantonalbank
SC
Postfach
8010 Zürich

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