Hilfe

Wann erhalte ich als Beiständin oder Beistand Informationen zu einer Geschäftsbeziehung meiner Klientin oder meines Klienten?

Sobald die Beistandschaft rechtskräftig ist und Sie bei uns als Beiständin oder Beistand identifiziert sind, erhalten Sie Einblick in die Geschäftsbeziehungen Ihrer Klientin oder Ihres Klienten.

Damit wir Ihnen Einblick in die Geschäftsbeziehungen Ihrer Klientin oder Ihres Klienten gewähren können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Rechtsgültiger Beschluss zur Massnahme oder eine Ernennungsurkunde
  • Beglaubigte Kopie eines amtlichen Ausweises

Bitte senden Sie uns diese per Post an:

Zürcher Kantonalbank
Beistandschaften
Postfach
8010 Zürich

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