Was bedeutet die Staatsgarantie?
Gemäss Gesetz haftet der Kanton Zürich für alle Verbindlichkeiten – ausser nachrangige Verbindlichkeiten – unserer Bank, sofern die eigenen Mittel nicht ausreichen.
Der Kanton Zürich stellt unserer Bank ein Dotationskapital zur Verfügung. Dieses ist ein Teil unseres Eigenkapitals und mit dem Aktienkapital einer Aktiengesellschaft vergleichbar. Daneben haben wir noch weitere umfangreiche Eigenmittel, die hauptsächlich aus nicht ausbezahlten Gewinnen stammen. Ende 2024 belief sich das Eigenkapital unserer Bank auf rund 14,9 Mrd. Franken, was im Vergleich zu anderen Banken mit vergleichbaren Geschäftsmodellen einem sehr guten Wert entspricht und was auch mit einem Top-Rating belohnt wird.
Reichen diese Mittel nicht aus, um alle Verbindlichkeiten zu bezahlen, dann haftet der Kanton Zürich für den Rest. Die Haftung erfasst nachrangige Verbindlichkeiten nicht.
Die Bank entschädigt den Kanton jährlich für die Staatsgarantie.
Weitere Informationen zu unseren Kennzahlen, dem Geschäftsgang und unserem Rating finden Sie hier.