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Was sind die Voraussetzungen und Einschränkungen von Instant-Zahlungen?

Generell

• Instant-Zahlungen sind für Zahlungen zwischen zwei Konten mit Schweizer und Liechtensteiner IBAN in der Transaktionswährung CHF möglich.
• Die Höchstgrenze pro Instant-Zahlung liegt aktuell bei CHF 20'000.
• Einschränkungen: Eine Instant-Zahlung kann auch zurückgewiesen werden, wenn z.B. die Kontonummer nicht korrekt ist, eine nicht zugelassene Kontoart gewählt wurde (Vorsorgekonten Säule 3a/Freizügigkeit etc.), wenn die Systeme nicht verfügbar sind oder aus regulatorischen Gründen.

Zusätzliche Voraussetzungen und Einschränkungen für ausgehende Instant-Zahlungen
Kundinnen und Kunden können die Option «Instant-Zahlung» in der ZKB Mobile Banking App auswählen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:​​

• Die Währung des Belastungskontos ist CHF.
• Es ist ein ausreichend verfügbarer Betrag auf dem Belastungskonto vorhanden.
• Das Belastungskonto ist für Instant-Zahlungen zugelassen. Die meisten Kontoarten sind für Instant-Zahlungen zugelassen.
• Kundin oder Kunde besitzt ein Einzelzeichnungsrecht für die Zahlungsausführung.
• Das Finanzinstitut der empfangenden Partei unterstützt Instant-Zahlungen.

Zusätzliche Voraussetzungen und Einschränkungen für eingehende Instant-Zahlungen

• Die empfangende Partei kann aktuell nicht beeinflussen, ob eine Zahlung als instant oder herkömmlich aufgegeben wird; dies entscheidet die zahlende Partei (sofern deren Bank Instant-Zahlungsausgänge anbietet).
• Bei Instant-Zahlungen zugunsten von Fremdwährungskonten nimmt die ZKB eine Umrechnung in die Kontowährung vor. Instant-Zahlungen auf ein Fremdwährungskonto sind nicht möglich von Freitag 22.00 Uhr bis Sonntag 23.15 Uhr und am 25.12. und 1.1. vom Vortag 22.00 Uhr bis am Tag 23.15 Uhr.

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