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Wie können Schutzbedürftige aus der Ukraine ein Konto bei der Zürcher Kantonalbank eröffnen?

Mit dem Pass und dem Ausweis S können Schutzbedürftige ein Konto für den Lebensunterhalt eröffnen.

Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten, gemäss Information des Bundesrates, einen Ausweis S für Schutzbedürftige. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariats für Migration.

Um eine Basis für die finanzielle Abwicklung des Lebensunterhalts zu bieten, können Schutzbedürftige ab sofort folgende Dienstleistungen bei uns zu regulären Konditionen eröffnen:

Die Geschäftsbeziehungen werden auf Guthabenbasis geführt.

Sie können zwischen Deutsch, Englisch und Französisch als Korrespondenzsprache wählen.

Für die Nutzung des eBanking sowie von ZKB Twint muss das Mobilephone beim Schweizer App Store oder Google Play angemeldet sein, denn die Apps für den Zugang und die Legitimation sind nur in diesen verfügbar. Alternativ können Sie bei uns ein Lesegerät als Legitimationsmittel für 44 Franken erwerben, um das eBanking in der Desktopversion zu nutzen. 

Vorgehen

Die Geschäftsbeziehungen müssen persönlich in einer unserer Filialen eröffnet werden. Dafür benötigen wir folgende Angaben resp. Dokumente

  1. Ausländischer Ausweis
  2. Ausweis S 
  3. Wohnadresse in der Schweiz
  4. Mobilenummer und Emailadresse, falls vorhanden, um die Erreichbarkeit sicherzustellen.

Die Konten werden sofort bei Ihrem Besuch in unserer Filiale eröffnet und das eBanking aktiviert. Die Karten werden innert 5 Tagen an die Schweizer Adresse zugestellt.

Hinweis

Ukrainisches Bargeld (Hrywnja) können wir leider nicht entgegennehmen, da für diese Währung in der Schweiz keine Wechselmöglichkeit in Schweizer Franken besteht. 

Rückkehr in die Heimat

Vor dem definitiven Verlassen der Schweiz, bitten wir Sie, uns frühzeitig einen  Auftrag (PDF, 714 KB) für den Transfer Ihres Geldes und die Aufhebung der Geschäftsbeziehungen zuzustellen. So wird eine reibungslose Abwicklung sichergestellt.

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