Die Familie absichern für den schlimmsten Fall

Das Leben ist voller Risiken

Ein Unfall oder eine Krankheit können zu Invalidität oder einem Todesfall führen. Dabei können gravierende Einkommensausfälle entstehen. Die staatliche und berufliche Vorsorge ersetzen lediglich einen Teil des bisherigen Einkommens. Sichern Sie sich und Ihre Angehörigen finanziell ab und stellen Sie sicher, dass Sie in Zukunft gut versorgt sind.

Worauf sollten Sie achten?

Krankheiten nicht unterschätzen

Schwere Krankheiten führen häufiger zu Invalidität als Unfälle. Das schweizerische Vorsorgesystem deckt jedoch das Unfallrisiko weit besser ab als die Folgen einer Krankheit.

Zivilstand beachten

Sind Sie verheiratet oder leben Sie im Konkubinat? Je nachdem hat Ihr Partner oder Ihre Partnerin mehr oder weniger Anspruch auf Leistungen im Todesfall.

Private Vorsorge nutzen

Die Ersatzleistungen aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge sind vielleicht nicht hoch genug sind, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Mit einer privaten Vorsorge können Sie Lücken schliessen.

Veränderte Lebenssituation bedenken

Überprüfen Sie regelmässig die eigene Vorsorgesituation. Ein Stellenwechsel, eine Zivilstandsänderung, die Geburt eines Kindes oder der Kauf eines Eigenheims verändern nicht nur den Vorsorgebedarf, sondern auch die Vorsorgeleistungen.

Krankheiten nicht unterschätzen

Schwere Krankheiten führen häufiger zu Invalidität als Unfälle. Das schweizerische Vorsorgesystem deckt jedoch das Unfallrisiko weit besser ab als die Folgen einer Krankheit.

Private Vorsorge nutzen

Die Ersatzleistungen aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge sind vielleicht nicht hoch genug sind, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Mit einer privaten Vorsorge können Sie Lücken schliessen.

Zivilstand beachten

Sind Sie verheiratet oder leben Sie im Konkubinat? Je nachdem hat Ihr Partner oder Ihre Partnerin mehr oder weniger Anspruch auf Leistungen im Todesfall.

Veränderte Lebenssituation bedenken

Überprüfen Sie regelmässig die eigene Vorsorgesituation. Ein Stellenwechsel, eine Zivilstandsänderung, die Geburt eines Kindes oder der Kauf eines Eigenheims verändern nicht nur den Vorsorgebedarf, sondern auch die Vorsorgeleistungen.

Häufige Fragen und Antworten

Ich bin gesund. Warum soll ich mich mit Invalidität befassen?

  • 20% der Fälle betreffen Personen unter 40 Jahre.
  • 40% der Arbeitgeber setzen die Leistungen bei Invalidität auf das gesetzliche Minimum.
  • In neun von zehn Fällen ist eine Krankheit die Ursache für die Invalidität, nicht ein Unfall.

Wie ist meine Familie abgesichert, falls ich invalid werde?

Werden Sie nach einer schweren Krankheit dauerhaft invalid, erhalten Sie aus der ersten und der zweiten Säule eine Invalidenrente plus eine Kinderrente. Das Familienbudget kann in einer solchen Situation schnell unter Druck geraten. Daher ist es sinnvoll, die eigenen Vorsorgeleistungen zu prüfen und eventuell mit einer privaten Vorsorge zu ergänzen.

Woran muss ich bei der Absicherung meiner Liebsten im Todesfall denken?

Der Tod einer Person hat nicht nur Auswirkung auf die Verteilung des Vermögens, sondern auch auf die monatlichen Einnahmen der Hinterbliebenen. Wenn Sie Ihre Familie absichern möchten, müssen Sie auch Ihren Zivilstand berücksichtigen. Die gesetzlichen Leistungen unterscheiden sich erheblich, abhängig davon, ob Sie im Konkubinat leben oder verheiratet sind.

Bei Ehepaaren besteht ein Anspruch auf Witwen- respektive Witwer-Renten aus der 1. und 2. Säule. Bei Konkubinatspaaren bestehen diese Ansprüche aus der staatlichen und beruflichen Vorsorge nicht. Sowohl Ehe- als auch Konkubinatspartner können Renten aus der 3. Säule beziehen.

Wer kümmert sich um unsere Kinder, wenn uns beiden etwas passiert?

  • Wenn Eltern versterben, sieht das Gesetz grundsätzlich Regelungen vor. Das Sorgerecht geht automatisch auf den überlebenden Elternteil über, wenn ein Elternteil verstirbt. Vorausgesetzt wird, dass dies dem Kindeswohl nicht schadet.
  • Versterben beide Elternteile, etwa durch einen Unfall, sucht die KESB in der Regel zunächst innerhalb der Familie nach einem geeigneten Vormund. Dies kann sich jedoch aufgrund verschiedener Umstände, beispielsweise Alter der Grosseltern, als schwierig gestalten.
  • Es kann deshalb auch ein Vormund ausserhalb der Familie bestimmt werden, sogar eine fremde Person. Wenn Sie dem vorbeugen möchten, empfiehlt sich die Sorgerechtsverfügung, besonders in Patchwork-Konstellationen. Die Sorgerechtsverfügung ist ein informeller Wunsch zuhanden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), eine Person Ihres Vertrauens als Vormund einzusetzen. Für den Fall, dass Sie mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes gleichzeitig versterben sollten. Es empfiehlt sich dabei zu begründen, weshalb Sie die von Ihnen bezeichnete Person für das Wohl Ihres Kindes als besonders geeignet erachten.
  • Darüber hinaus sollten Sie festlegen, wer den Nachlass, welchen die Kinder einmal bekommen sollen, verwaltet. Dies muss nicht dieselbe Person sein, die auch als Vormund bestimmt wurde.

Ratgeber rund um die Vorsorge