Immobilien­kauf: «Vorsicht beim Vorbezug von Vorsorge­geldern»

Viele Menschen träumen vom Eigenheim. Oftmals fehlt aber das nötige Eigenkapital für eine Finanzierung. Nicht selten wird deshalb aus der 2. und 3. Säule vorbezogen. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie von den Expertinnen und Experten der Zürcher Kantonalbank.

Text: Ina Gammerdinger | aktualisiert: 21.08.2023

Wenn wegen einer Finanzierung Vorsorgegelder im Alter fehlen, birgt der dritte Lebensabschnitt mehr Sorgen. (Bild: Getty)

Viele Menschen träumen vom Eigenheim. Oftmals fehlt aber das nötige Eigenkapital für eine Finanzierung. Nicht selten wird deshalb aus der 2. und 3. Säule vorbezogen. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie von den Expertinnen und Experten der Zürcher Kantonalbank.

Die Beraterinnen und Berater der Zürcher Kantonalbank unterstützen mit ihrem Know-how und ihren Erfahrungen Kundinnen und Kunden besonders in Finanzierungsfragen. So wissen sie zum Beispiel nur zu genau, dass etwa die Traumimmobilie nicht zu jedem Preis finanziert werden sollte. Wenn geplant ist, Vorsorgegelder vorab zu beziehen und zu investieren, ist besondere Aufmerksamkeit vonnöten. Die Beratung muss in diesem Fall klar auf die jetzige und künftige Vorsorgesituation ausgerichtet werden.

Freiwilllige Einzahlungen ratsam

«Beim Vorbezug von Vorsorgeldern ist Vorsicht geboten», sagt Judith Albrecht, Leiterin Finanzberatung. Sie erklärt: «Werden Gelder aus der Pensionskasse als Vorbezug entnommen, reduziert sich die Leistung im Alter. Auch die Risikoleistungen bei Tod oder Erwerbsausfall können je nach Reglement der Pensionskasse geringer ausfallen. Es ist ratsam, die Vorsorgelücke zu berechnen und somit festzustellen, ob ein Vorbezug oder eine Pfändung von Vorsorgevermögen sinnvoll ist.»

Judith Albrecht und ihr Team setzen in der Beratung auf Wissensvermittlung: «In einer umfasssenden Beratung werden die Kundinnen und Kunden von unseren Expertinnen und Experten umfassend beraten und besonders auf die Rahmenbedingungen hingewiesen. Zum Beispiel müssen 10 Prozent der Eigenmittel aus hartem Eigenkapital bestehen. Das sind Gelder, die auf dem Konto angespart oder in die 3. Säule investiert wurden; nicht dazu zählen Mittel aus der 2. Säule.»

David Muggli, Bereichsleiter Produktmanagement Finanzierungen, ergänzt: «Direkt oder indirekt – die Amortisationsweise hat ebenso Einfluss auf die Rente beziehungsweise auf das Vermögen im Alter. Auch müssen Markterwartungen und die eigene Risikoneigung sowie -fähigkeit berücksichtigt werden, um zu entscheiden, ob zum Beispiel Anlagen in Wertschriften eine interessante Alternative zur direkten Amortisation darstellt.»

Da sich durch den Vorbezug die Rentenleistungen im Alter reduzieren, sollten diese wieder aufgebaut werden. Dieses Vermögen kann durch freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse zurückgeführt werden. Vorbezüge müssen vollumfänglich zurückbezahlt werden, bevor Einkäufe wieder einkommenssteuerwirksam abgezogen werden können.

Doch Achtung: Bezahlte Kapitalleistungssteuern können innerhalb von drei Jahren nach Wiedereinzahlung zurückgefordert werden. Um festzustellen, wie hoch die Sparquote ist, sollten Budgeberechnungen vorgenommen werden. Zudem ist zu beachten, dass freiwillige Einkäufe im Falle eines Kapitalbezugs einer dreijährigen Sperrfrist unterliegen. Eine Sperrfristverletzung führt zur nachträglichen Korrektur der Steuerveranlagung im betroffenen Jahr.

«Viele Menschen kaufen erst spät eine Immobilie», sagt David Muggli. «Ab dem 50. Lebensjahr ist es jedoch so, dass nicht mehr das gesamte Vermögen aus der 2. Säule für Wohneigentum bezogen werden darf. Es muss individuell abgeklärt werden, was möglich und auch sinnvoll ist. Es zeigt sich, dass rund 80 Prozent der jetzigen Einnahmen auch im Rentenalter benötigt werden. Häufig wird irrtümlichweise davon ausgegangen, dass im Alter weniger Geld benötigt wird. Dann macht sich eine Vorsorgelücke im dritten Lebensabschnitt umso stärker bemerkbar.»

Um die Immobilie und den Lebensstandard für den Risikofall abzusichern, helfen auch Versicherungen. Etwa bei Invalidität oder im Todesfall kann die hinterbliebene (Ehe-) Partnerin oder der Partner von Versicherungsleistungen profitieren. Es stehen dann zusätzliche monatliche Einkünfte oder Einmalauszahlungen zur Verfügung. Es macht Sinn, sich über die Möglichkeiten zu informieren und die benötigte Absicherungssumme von unserem Experten-Team in einem Gespräch berechnen zu lassen.

Eigenheim im Alter – ist die Immobilie noch finanzierbar?

Eine rechtzeitige Planung ist wichtig. Am besten prüfen Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer rund 10 bis 15 Jahren vor der Pensionierung, wie die finanzielle Tragbarkeit der Hypothek auch nach der Pensionierung aussieht und gewährleistet ist. Bei einem Gespräch wird vor allem die Vorsorgesituation bewertet. Werterhaltende Renovationen werden vorzugsweise während der Erwerbsphase erledigt – sie sind steuerlich abziehbar.

«Wichtig zu wissen, ist: Wir stellen die Hypothek unserer Kundinnen und Kunden nicht infrage. Wir stehen auch nach der Pensionierung unserer Kundschaft zur Seite. Das ist unser lebenslanges Versprechen», sagt David Muggli.

5 Tipps für eine sorgenfreie Finanzierung mit Vorsorgeldern

1

Vorsorgegelder für die Eigenheimfinanzierung zu beziehen ist nicht immer vollumfänglich möglich bzw. sinnvoll

2

10 Prozent hartes Eigenkapital muss in jedem Fall eingebracht werden; Gelder aus der 2. Säule gehören nicht dazu

3

Versicherungen minimieren die Risiken bei Invalidität oder im Todesfall

4

Vorsorgegelder, die bezogen wurden, sollten während der Erwerbstätigkeit wieder vollumfänglich aufgebaut werden

5

Frühzeitige Beratungen und Planungen geben in jeder Lebenssituation Orientierung