Viele Menschen träumen vom Eigenheim. Oftmals fehlt aber das nötige Eigenkapital für eine Finanzierung. Nicht selten wird deshalb aus der 2. und 3. Säule vorbezogen. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie von den Expertinnen und Experten der Zürcher Kantonalbank.
Die Beraterinnen und Berater der Zürcher Kantonalbank unterstützen mit ihrem Know-how und ihren Erfahrungen Kundinnen und Kunden besonders in Finanzierungsfragen. So wissen sie zum Beispiel nur zu genau, dass etwa die Traumimmobilie nicht zu jedem Preis finanziert werden sollte. Wenn geplant ist, Vorsorgegelder vorab zu beziehen und zu investieren, ist besondere Aufmerksamkeit vonnöten. Die Beratung muss in diesem Fall klar auf die jetzige und künftige Vorsorgesituation ausgerichtet werden.
Freiwilllige Einzahlungen ratsam
«Beim Vorbezug von Vorsorgeldern ist Vorsicht geboten», sagt Judith Albrecht, Leiterin Finanzberatung. Sie erklärt: «Werden Gelder aus der Pensionskasse als Vorbezug entnommen, reduziert sich die Leistung im Alter. Auch die Risikoleistungen bei Tod oder Erwerbsausfall können je nach Reglement der Pensionskasse geringer ausfallen. Es ist ratsam, die Vorsorgelücke zu berechnen und somit festzustellen, ob ein Vorbezug oder eine Pfändung von Vorsorgevermögen sinnvoll ist.»
Judith Albrecht und ihr Team setzen in der Beratung auf Wissensvermittlung: «In einer umfasssenden Beratung werden die Kundinnen und Kunden von unseren Expertinnen und Experten umfassend beraten und besonders auf die Rahmenbedingungen hingewiesen. Zum Beispiel müssen 10 Prozent der Eigenmittel aus hartem Eigenkapital bestehen. Das sind Gelder, die auf dem Konto angespart oder in die 3. Säule investiert wurden; nicht dazu zählen Mittel aus der 2. Säule.»