Wie eröffne ich ein Konto für meine Kinder?
Sollten Ihre Kinder erst bei Volljährigkeit auf ihr Konto zugreifen können, eröffnen Sie am einfachsten ein Geschenksparkonto für sie über Ihr eBanking. Möchten Ihre Kinder selbst über ihr Konto verfügen, können sie ab dem Alter von zehn Jahren ein ZKB Privatkonto Young eröffnen.
Kinder erhalten das Konto als Geschenk
In diesem Fall ist das Geschenksparkonto die richtige Wahl. Über diese Konto kann nur der Eröffner verfügen. Dieser ist auch für die korrekte steuerliche Deklaration verantwortlich, da das Geschenksparkonto zu seinem Vermögen gehört. Sie können das Konto am einfachsten via eBanking eröffnen. Als Alternative können Sie uns einen schriftlichen Auftrag erteilen. Dafür benötigen wir die folgenden Angaben:
- Vorname, Name und Geburtsdatum des Kindes
- Beziehungsgrad (Kind, Enkel, Patenkind etc.)
Senden Sie uns den Auftrag an folgende Anschrift:
Zürcher Kantonalbank
SC
Postfach
8010 Zürich
Kinder verwalten das Konto selbstständig
Ihre Tochter oder Ihr Sohn kann ab dem Alter von zehn Jahren die Kontoeröffnung selber online erledigen. Für die persönliche Identifikation ist der Besuch und das Vorlegen eines Ausweises (ID oder Pass) in einer Filiale nötig.
Jugendlichen ab 14 Jahren bieten wir mit dem kostenlosen Paket ZKB Banking Young ein massgeschneidertes Angebot, um das Sackgeld oder den Lehrlingslohn zu verwalten.
Eltern verwalten das Konto für ihre Kinder
Wenn Ihr Kind eine Erbschaft oder eine Schenkung erhalten hat, so handelt es sich hier aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen um geschütztes Kindesvermögen, welches erhalten bleiben muss. Das Kind kann erst ab der Volljährigkeit über das Konto verfügen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann über dieses Vermögen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (ZGB 319 ff.) verfügt werden. Dafür ist das ZKB Sparkonto Young für geschütztes Kindesvermögen die richtige Wahl. Dieses Konto kann ausschliesslich durch die Eltern eröffnet werden. Dazu benötigen wir einen schriftlichen Auftrag.
Gut zu wissen!
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