ZKB Geschenksparkonto

Erleichtern Sie Ihrem Kind, Paten- oder Enkelkind den finanziellen Start in die Volljährigkeit und eröffnen Sie zu seinen Gunsten ein Geschenksparkonto bei der Zürcher Kantonalbank. Das Konto wird auf Ihren Namen geführt. Sie profitieren bis zum 18. Geburtstag des Kindes von einem Vorzugszins. Übertragen Sie die Vermögenswerte spätestens am 18. Geburtstag auf das Kind. Oder auf Ihren Wunsch auch schon früher.

Vorteile des Geschenk­spar­kontos

Sie behalten bis zur Übergabe die volle Kontrolle über das Geschenksparkonto.

Die Kontoführung kostet Sie nichts.

Bis CHF 50'000.– profitieren Sie von einem Vorzugszins.

Sie haben mit Ihrem eBanking Zugriff.

Sie behalten bis zur Übergabe die volle Kontrolle über das Geschenksparkonto.

Bis CHF 50'000.– profitieren Sie von einem Vorzugszins.

Die Kontoführung kostet Sie nichts.

Sie haben mit Ihrem eBanking Zugriff.

Leistungen und Konditionen

Zinsen

Sparkapital bis CHF 50'000.‒ bis CHF 250'000.‒ ab CHF 250'000.‒
Zinssatz pro Jahr 0,650% 0,100% 0,000%

Letzte Änderung: 01.11.2024, 07:00

 

Konditionen

  • Vom Bruttozinsertrag wird eine Verrechnungssteuer von 35 % abgezogen. Diese kann zurückgefordert werden.  
  • Auf Zinsen bis CHF 200.– pro Jahr wird keine Verrechnungssteuer erhoben.
  • Bei kurzfristigen Kontoüberziehungen wird ein Sollzins verrechnet, der sich nach dem Markt richtet. Über den aktuellen Zinssatz gibt die Kundenbetreuerin oder der Kundenbetreuer gerne Auskunft.

Preise

Kontoführung

Die Kontoführung ist kostenlos.

Versandspesen

Die Versandspesen werden Ihnen nicht belastet.

Bargeld

Einzahlungen und Bezüge am Schalter und an unseren Automaten sind kostenlos.

Details

Produktname

ZKB Geschenksparkonto

Währung

Schweizer Franken (CHF)

Kontoführung
  • Die Eröffnung des Geschenksparkontos bei der Zürcher Kantonalbank erfolgt auf den Namen des Kontoeröffners. Wir benötigen lediglich den Vor- und Nachnamen des Kindes, sein Geburtsdatum und sein Geschlecht.
  • Einzahlungen und Rückzüge können individuell je nach Wunsch vorgenommen werden.
  • Rund 30 Tage vor dem Datum der Volljährigkeit des Kindes erhalten Sie eine Urkunde. Damit können Sie die Ersparnisse an den begünstigten jungen Erwachsenen übergeben. Indem Sie die Urkunde unterzeichnen, ermächtigen Sie die begünstigte Person im Sinne einer einmaligen Vollmacht. Diese bleibt während sechs Monaten bis zum Ablaufdatum der Urkunde gültig. In dieser Zeit kann der Beschenkte das Konto aufheben und über die Vermögenswerte verfügen.
  • Auf Wunsch können die Vermögenswerte bereits ab dem 14. Altersjahr übergeben werden.
  • Bei Erreichen der Volljährigkeit des Kindes respektive bei vorzeitiger Übergabe wird das Geschenksparkonto automatisch in ein Sparkonto der Zürcher Kantonalbank umgewandelt.
  • Im Todesfall des Kontoeröffners fällt das Konto in dessen Nachlass. Will der Kontoeröffner das Kontoguthaben auch für diesen Fall dem Begünstigten zuwenden, ist eine Regelung in einer Verfügung von Todes wegen (zum Beispiel Testament) zu empfehlen.
Kontoauszug
  • Sie erhalten einen detaillierten Kontoauszug jährlich per 31. Dezember.
  • Sie können wählen, ob Sie Ihre Auszüge in Papierform per Post oder elektronisch im eBanking erhalten möchten.
Kontoabschluss
  • Sie erhalten den Kontoabschluss jährlich per 31. Dezember.
  • Sie können wählen, ob Sie Ihren Kontoabschluss in Papierform per Post oder elektronisch im eBanking erhalten möchten.
Gutschrifts- und Belastungsanzeigen
  • Für alle Ein- und Ausgänge auf Ihrem Geschenksparkonto erhalten Sie eine Anzeige.
  • Sie können wählen, ob Sie Ihre Anzeigen in Papierform per Post oder elektronisch im eBanking erhalten möchten.
Rückzüge
  • Sie können jederzeit bis CHF 10'000.– pro Monat ohne Betragskündigung zurückziehen, zum Beispiel abheben oder überweisen. Für höhere Beträge beträgt die Frist für die Betragskündigung drei Monate.
  • Auch die Investition in Anlageprodukte der Zürcher Kantonalbank sowie der Übertrag auf ein Konto der Zürcher Kantonalbank mit mindestens gleich langen Kündigungsfristen ist möglich, ohne dass Sie den Betrag drei Monate vorher kündigen müssen.
Zusatzleistungen
  • Sie können eine kostenlose Kontokarte beantragen.
  • Sie können das eBanking kostenlos nutzen.