Was ist eine Zahlung via Lastschriftverfahren (LSV) und was muss ich beachten?
Beim Lastschriftverfahren (LSV) wird die Belastung Ihres Kontos direkt von der Zahlungsempfängerin oder dem Zahlungsempfänger ausgelöst. Zahlungsempfängerin oder Zahlungsempfänger können zum Beispiel die Krankenkasse oder Telekommunikationsanbieter sein.
Nebst dem Lastschriftverfahren mit Direkteinzug (LSV) steht zusätzlich das Lastschriftverfahren mit Widerspruchsrecht (LSV+) zur Verfügung. Per LSV+ werden regelmässige Zahlungen direkt vom Begünstigten angefordert und Ihrem Konto belastet.
Schutz durch Widerspruchsrecht
Das Widerspruchsrecht schützt dabei gegen ungerechtfertigte Forderungen. Die Belastung erfolgt nur, sofern das belastete Konto genügend Guthaben aufweist.
LSV einrichten
Für das Einrichten von LSV-Zahlungen benötigen wir von Ihnen eine Belastungsermächtigung. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Zahlungsempfängerin oder Ihrem Zahlungsempfänger.
Senden Sie dieses ergänzt und unterschrieben an:
Zürcher Kantonalbank
SC
Postfach
8010 Zürich
Im Anschluss aktivieren wir das Lastschriftverfahren für angeforderte Zahlungen des/der Begünstigten.
Für das Löschen von LSV-Zahlungen benötigen wir von Ihnen einen telefonischen oder schriftlichen Auftrag.
Telefonisch können Sie uns den Auftrag über die Telefonnummer 0844 843 823 erteilen.
Schriftlich senden Sie uns diesen per eBanking-Mitteilung oder per Brief unterschrieben an:
Zürcher Kantonalbank
SC
Postfach
8010 Zürich
Im Anschluss deaktivieren wir das Lastschriftverfahren für angeforderte Zahlungen des/der Begünstigten.