Lastschriftverfahren: Einstellung per 30. September 2028
Die SIX BBS AG als Betreiberin der LSV-Infrastruktur hat in Abstimmung mit den Gremien des Finanzplatzes entschieden, das Lastschriftverfahren (LSV) per 30. September 2028 einzustellen. Bis dahin können Sie LSV weiterhin nutzten, sowohl für die Rechnungsstellung wie auch für die Bezahlung.
Was bedeutet das für Ihre Rechnungsstellung?
Nach dem 30. September 2028 sind keine Lastschrifteneinzüge über LSV mehr möglich. Dies betrifft Lastschriften mit Widerspruchsrecht (LSV+) und Business Direct Debit (BDD) ohne Widerspruchsrecht.
Bis dahin müssen Sie Ihre LSV-Einzüge zu einer alternativen Lösung wechseln. Von Vorteil nutzen Sie die von Ihnen schon eingesetzten Verfahren der Rechnungsstellung im Debitorenmanagement.
Für die Umstellung empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:
- Bieten Sie das LSV Ihren Kundinnen und Kunden nur noch selektiv an.
- Planen Sie rechtzeitig die Überführung Ihrer bestehenden LSV-Kundinnen und Kunden auf alternative Lösungen.
- Entfernen Sie LSV als Zahlungsmöglichkeit sowie die Belastungsermächtigung für LSV aus Ihren Angeboten (z.B. Broschüren, Verträge) und Internet-Seiten.
Zeitplan zur Einstellung von LSV
Zeitplan zur Einstellung von LSV
- LSV-Einzüge können bis Donnerstag, 28. September 2028 uneingeschränkt eingereicht werden. Letztes LSV-Verarbeitungsdatum ist der Freitag, 29. September 2028. Einzüge mit einem späteren Datum werden abgelehnt.
- Eingänge aus LSV-Einzügen können noch bis fünf Bankwerktage nach dem gewünschten Verarbeitungsdatum gutgeschrieben werden.
- Rücklastschriften aus LSV+-Widersprüchen sind bis maximal 68 Kalendertage nach der Gutschrift möglich.
Alternative Möglichkeiten für LSV+/BDD
Alternative Möglichkeiten für LSV+/BDD
Lastschriftverfahren LSV+
Alternative | Beschreibung | Ihre Vorteile |
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QR-Rechnung |
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eBill |
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Begleichung der Rechnung mit Dauerauftrag |
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Webshop |
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Für Lastschriftverfahren BDD (ohne Widerspruchsmöglichkeit für Zahlende)
Alternative | Beschreibung | Ihre Vorteile |
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Begleichung der Rechnung mit Instant-Zahlung oder mit herkömmlicher Zahlung |
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Instant-Zahlung:
Hinweis:
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Was bedeutet das für Sie bei der Bezahlung via LSV?
Sie müssen vorerst nichts unternehmen und können das LSV weiterhin für die Bezahlung Ihrer Rechnungen nutzen. Ihr Rechnungssteller wird Sie bis spätestens September 2028 auf eine alternative Zahlungsmöglichkeit umstellen.
So funktioniert das Lastschriftverfahren für Debitoreneinzüge
So funktioniert das Lastschriftverfahren für Debitoreneinzüge
Möchten Sie von Ihren Kundinnen und Kunden regelmässige Forderungen in Schweizer Franken oder Euro einziehen? Dann können Sie sich die Arbeit mit dem Lastschriftverfahren (LSV) wesentlich vereinfachen.
Zahlungspflichtige brauchen ein Konto bei einer Bank in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein (LSV-Einzüge zu Lasten eines Kontos bei der PostFinance sind nicht möglich).
LSV mit oder ohne Widerspruchsrecht
Bei LSV+ haben Zahlungspflichtige ein Widerspruchsrecht. Nach erfolgtem LSV+-Einzug können Zahlungspflichtige bei ihrer Bank Widerspruch gegen die Belastung einlegen. Dadurch wir die LSV+-Gutschrift den Zahlungspflichtigen gutgeschrieben. Rücklastschriften infolge Widerspruchs können bis 68 Kalendertage nach der ursprünglichen Gutschrift belastet werden.
Für Forderungen zwischen Firmenkunden können Sie Business Direct Debit (BDD) ohne Widerspruchsrecht durch den Zahlungspflichtigen einsetzen. Die Gutschrift aus BDD auf Ihrem Konto ist final.
In vier Schritten zum LSV
- Unterschreiben Sie rechtsgültig die Teilnahmebedingungen der Zürcher Kantonalbank für LSV+ respektive für BDD.
- Stellen Sie Ihren Zahlungspflichtigen Ihre Belastungsermächtigung zur Verfügung. Zahlungspflichtige reichen die vollständig ausgefüllte Belastungsermächtigung der Bank ein. Die Bank prüft die Belastungsermächtigung und leitet diese an Sie weiterZahlungspflichtige brauchen ein Konto bei einer Bank in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein (LSV-Einzüge ab Postkonten sind nicht möglich).
- Sie erfassen die Belastungsermächtigung in Ihrem System und beginnen mit dem Einzug der Forderungen via LSV.
- Sie benötigen eine LSV-Verarbeitungssoftware für das Erstellen der LSV-Dateien und übermitteln die Einzugsaufträge ins eBanking oder Datalink EBICS.
So funktioniert das Lastschriftverfahren für Zahlungspflichtige
So funktioniert das Lastschriftverfahren für Zahlungspflichtige
Wäre es nicht schön, wenn sich Rechnungen fast von allein bezahlen würden? Das Lastschriftverfahren (LSV) macht das möglich. Sie müssen nur ein einziges Mal eine Belastungsermächtigung unterschreiben. Danach geben wir die Belastung ab Ihrem Konto für den betreffenden Rechnungssteller frei. Sie können die Belastungsermächtigung jederzeit widerrufen.
Wofür wird das Lastschriftverfahren genutzt?
Wenn Sie regelmässig vom gleichen Rechnungssteller Fakturen mit gleichbleibenden oder verschiedenen Beträgen erhalten, ist das Lastschriftverfahren das Richtige für Sie. Oft wird es für die Zahlung der folgenden Rechnungsarten benutzt: Kreditkartenrechnungen, Mietzinsen, Stromrechnungen, Telefonrechnungen, Krankenkassenprämien, Versicherungsprämien, Leasingraten.
LSV mit oder ohne Widerspruchsrecht
Bei LSV+ haben Sie ein Widerspruchsrecht von 30 Tagen ab Avisierung der Belastung. Legen Sie bei Lastschriften mit Widerspruchsrecht innerhalb dieser Frist Widerspruch bei der Zürcher Kantonalbank ein.
Für Forderungen zwischen Firmenkunden kann Ihr Rechnungssteller Business Direct Debit (BDD) ohne Widerspruchsrecht einsetzen. Beachten Sie, dass die Belastung Lastschriften ohne Widerspruch final ist.
In vier Schritten zum LSV
- Füllen Sie Belastungsermächtigung LSV+ bzw. BDD des Rechnungsstellers vollständig aus und senden Sie diese unterschrieben an folgende Adresse: Zürcher Kantonalbank, Verarbeitungszentrum, Postfach, 4605 Olten.
- Nach der Prüfung und Verarbeitung der Belastungsermächtigung durch die Zürcher Kantonalbank wird diese direkt an den Rechnungssteller weitergeleitet.
- Der Rechnungssteller erfasst die Belastungsermächtigung und beginnt mit dem Einzug der Forderungen via LSV.
- Damit die LSV-Belastung erfolgen kann, muss eine Belastungsermächtigung bei der Zürcher Kantonalbank und beim Rechnungssteller vorliegen, und Ihr Konto muss über ein ausreichendes Guthaben verfügen.