Patientenverfügung
Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall Ihren Willen nicht mehr äussern können, hilft eine Patientenverfügung. Damit bestimmen Sie, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Sie bestimmen mit einer Patientenverfügung für den Fall einer Urteilsunfähigkeit über die medizinischen Massnahmen.
- Sie können eine Person Ihres Vertrauens bezeichnen, die an Ihrer Stelle über medizinische Massnahmen entscheidet.
- Die Patientenverfügung muss schriftlich errichtet und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Es können auch Formulare verwendet werden.
- Bewahren Sie die Unterlagen an einem leicht zugänglichen Ort auf, damit sie schnell gefunden werden können.
Was ist eine Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung legen Sie Ihren Willen für den Fall fest, dass Sie in einem medizinischen Notfall nicht mehr selbst entscheiden können. Die Patientenverfügung enthält zum Beispiel Erklärungen zu Therapiezielen, Vertrauenspersonen oder besondere Anordnungen für den Todesfall, wie etwa die Organspende.
Wie wird eine Patientenverfügung errichtet und aufbewahrt?
Ihre Patientenverfügung verfassen Sie schriftlich. Am besten verwenden Sie ein vorgegebenes Formular, füllen dieses aus, datieren und unterzeichnen es. Bewahren Sie das Formular an einem gut zugänglichen Ort auf. Sie können eine Kopie auch Ihrem Hausarzt, einem Angehörigen oder einer anderen Vertrauensperson für den Notfall überlassen. Tragen Sie eine Hinweiskarte stets mit sich, zum Beispiel im Portemonnaie.
Wie verbindlich ist eine Patientenverfügung?
Ärztinnen und Ärzte sind bei einer urteilsunfähigen Person stets verpflichtet, als erstes zu prüfen, ob eine Patientenverfügung vorhanden ist. Am einfachsten lassen Sie auf Ihrer Krankenversicherungskarte den Hinweis hinterlegen, dass Sie eine Patientenverfügung erstellt haben und wo diese aufbewahrt wird.
Ärztinnen und Ärzte müssen grundsätzlich dem festgehaltenen Willen nachkommen. Nur in wohlbegründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. So zum Beispiel, wenn berechtigte Zweifel bestehen, ob die Patientenverfügung auf freiem Willen beruht. Achten Sie auch darauf, dass Sie von Zeit zu Zeit prüfen, ob sich Ihre Wünsche verändert haben. Mit einer Erneuerung können Zweifel ebenfalls ausgeräumt werden.
Wer kann als Vertrauensperson eingesetzt werden?
Sie können grundsätzlich nur natürliche Personen einsetzen. Mit sogenannten Ersatzverfügungen stellen Sie sicher, dass eine Ersatzperson zur Verfügung steht, falls eine Person nicht geeignet ist, den Auftrag nicht annimmt oder kündigt.