Stellungnahme der Zürcher Kantonalbank zur Weitergabe von Negativzinsen
Medienmitteilung vom 5. Dezember 2019
Die Zürcher Kantonalbank dementiert heute Donnerstag, 5. Dezember 2019, in diversen Medien kolportierte Falschaussagen, wonach die Bank Barguthaben von CHF 100'000 neu mit Negativzinsen belastet. Es ist nicht richtig, dass die Zürcher Kantonalbank ab einem Barguthaben von CHF 100'000 Negativzinsen weiterverrechnet. Der im Tages-Anzeiger dargestellte Einzelfall ist nicht repräsentativ für die Negativzinspolitik der Zürcher Kantonalbank. Selbstverständlich ist die Bank nicht an rein opportunistischen Geldern interessiert, welche zur Vermeidung von Negativzinsen bei anderen Instituten zu uns fliessen. Die Bank prüft daher Zuflüsse genau und entscheidet individuell, ob und welche Freigrenze gewährt wird.
An der Politik der Weitergabe der Negativzinsen hat sich grundsätzlich nichts geändert. Weiterhin gilt: Die Zürcher Kantonalbank gibt die Negativzinsen differenziert im Interbankenmarkt und auf Guthaben von Kunden mit hohen Liquiditätsbeständen weiter. Die Zürcher Kantonalbank hat keinen fixen Betrag definiert, ab welchem Negativzinsen zwingend erhoben werden. Ob Negativzinsen weitergegeben werden, hängt von der bestehenden Kundenbeziehung und der Grössenordnung des jeweiligen Geschäfts ab. Kleinsparer und Kleinunternehmen entrichten keine Negativzinsen.