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Zürcher Kantonalbank zieht ZüriBahn-Urteil des Baurekursgerichts weiter ans Verwaltungsgericht

Medienmitteilung vom 29. Januar 2020

Nach sorgfältiger Prüfung des Urteils des Baurekursgerichts hat sich die Zürcher Kantonalbank entschieden, das Urteil weiter an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich zu ziehen. Aufgrund der umfangreichen Vorabklärungen ist die Bank für den weiteren Verfahrensablauf zuversichtlich und sieht gute Chancen, dass die nächsthöhere Instanz einen positiven Entscheid zugunsten der ZüriBahn fällen wird.

"Zusammen mit internen und externen Experten haben wir die Begründung des Baurekursgerichts sorgfältig geprüft. Wir haben überzeugende Argumente die ZüriBahn zu realisieren, die das Baurekursgericht nicht vollumfänglich teilt. Diese wollen wir nun von einer höheren Instanz prüfen lassen. Aus diesem Grund haben wir uns für einen Weiterzug des Urteils entschieden", so Martin Scholl, Vorsitzender der Generaldirektion.

Alle Anforderungen erfüllt

Die Bank sieht gute Chancen, dass das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ein Urteil zugunsten der ZüriBahn fällen wird. So wurden bereits im Planungsprozess alle Fachstellen von Stadt, Kanton und Bund einbezogen. Die Realisierbarkeit der temporären Seilbahn wurde von allen Beteiligten mehrfach bestätigt. Das geplante Projekt zeichnet sich aus städtebaulicher und gestalterischer Sicht durch sorgfältige Planung in hoher Qualität aus. Die ZüriBahn erfüllt sämtliche Anforderungen, insbesondere tangiert die temporär betriebene Seilbahn auch die gesetzlich streng geschützte Ufervegetation nicht. Zudem bestätigt selbst das Baurekursgericht, dass eine quartierverträgliche Umsetzung gewährleistet ist. Gleichzeit vermag die ZüriBahn dazu anzuregen, über die Mobilität der Zukunft nachzudenken. Als verkehrstechnische Vision für Seilbahnen im urbanen Raum kann sie Fachexperten und Planungsstellen wertvolle Erkenntnisse liefern.

Klare Mehrheit der Zürcher Bevölkerung befürwortet die ZüriBahn

Der Entscheid des Baurekursgerichts führt im Bewilligungsverfahren zu weiteren Verzögerungen. Aktuell lässt sich der Zeitpunkt einer Inbetriebnahme der ZüriBahn noch nicht festlegen. Dieser wird durch den weiteren Verfahrensverlauf bestimmt. "Viele Menschen im Kanton teilen unsere Begeisterung für die ZüriBahn und tragen unsere Vision einer auf fünf Jahre befristete Bahn mit", sagt Martin Scholl. Eine aktuell durchgeführte repräsentative Meinungsumfrage des unabhängigen Marktforschungsinstituts GfS im Kanton Zürich bestätigt die Ergebnisse der Umfrage von 2018: Zwei Drittel der Bevölkerung stehen neutral bis sehr positiv der ZüriBahn gegenüber und würden diese auch selbst benützen. Über die Betriebsdauer von fünf Jahren ist für die ZüriBahn zudem mit einem selbsttragenden Projekt zu rechnen.

Kontext - bewilligungstechnische Schritte 

Gegen den Bau und Betrieb der ZüriBahn, die als temporäre Seilbahn das rechte und linke Seeufer während fünf Jahren verbinden soll, wurde von verschiedenen Seiten rechtlich Einspruch erhoben. Mitte Dezember 2019 hat das Zürcher Baurekursgericht entschieden, einen Teil der Rekurse gutzuheissen. Grund war zur Hauptsache der laut Baurekursgericht fehlende Eintrag der Seilbahn im kantonalen Richtplan. Ein Eintrag im regionalen Richtplan liegt vor. Ausserdem stellt das Gericht das öffentliche Interesse an der ZüriBahn in Frage.

Neben dem Eintrag im Richtplan sind für den Bau der ZüriBahn vier Bewilligungen notwendig: Wasserrechtliche Konzession, kantonaler Gestaltungsplan, Sondernutzungsbewilligung der Stadt Zürich und die Plangenehmigung des Bundes. Die wasserrechtliche Konzession und der Gestaltungsplan wurden im April sowie Mai 2019 vom Kanton Zürich festgesetzt. Sobald beide Bewilligungen rechtskräftig bestätigt sind, wird das Plangenehmigungsverfahren durch das Bundesamt für Verkehr abgeschlossen. Nach Vorliegen dieser Genehmigung kann mit dem Bau der ZüriBahn begonnen werden. Die Sondernutzungsbewilligung durch die Stadt Zürich wurde im Juli 2019 erteilt.

Die Betreibergesellschaft ist die ZüriBahn AG, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Zürcher Kantonalbank.