Pfandleihkasse
Die Pfandleihkasse gewährt Gelddarlehen gegen das Hinterlegen von Pfändern wie Markenuhren und Goldschmuck usw.
Über uns
Die Pfandleihkasse wurde im Jahr 1872 ins Leben gerufen. Sie gewährt Gelddarlehen gegen das Hinterlegen von Wertgegenständen. Heute werden vor allem Gold-/Silberbarren und Münzen, Schmuckstücke und Schweizer Markenuhren verpfändet. Die Darlehensgewährung erfolgt rasch und unkompliziert. In der Regel wird das Darlehen sofort ausgezahlt.
Welche Objekte wir als Pfänder annehmen, und was Sie sonst noch mitbringen müssen, finden Sie unter «Wertgegenstände». Wie Sie zu Ihrem Darlehen kommen, finden Sie unter «Bedingungen».
Kontakt
Kontakt
Pfandleihkasse der Zürcher Kantonalbank
Zurlindenstrasse 105
8003 Zürich
044 293 85 55
pfandleihkasse@zkb.ch
Unser Schalter ist jeweils wie folgt geöffnet:
- Montag: 09.00 – 11.45 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
- Dienstag: 09.00 – 11.45 Uhr
- Mittwoch: 09.00 – 11.45 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
- Donnerstag: 09.00 – 11.45 Uhr
- Freitag: 09.00 – 11.45 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
- Samstag: geschlossen
- Sonntag: geschlossen
Am Versteigerungstag und am Folgetag ist die Pfandleihkasse jeweils geschlossen.
Wertgegenstände
Wertgegenstände
Gebrauchte und neue Schmuckstücke aus Gold oder Platin.
- Lose oder eingefasste Diamanten oder Brillanten (nur mit Zertifikat).
- Farbedelsteine werden nicht belehnt.
Gold- und Silbermünzen/-medaillen/-barren aus allen Ländern.
Damen- und Herrenuhren (renommierter Schweizer Marken), ab Kaufpreis CHF 3'000.– nur mit Zertifikat und Kaufquittung, Originalverpackung erwünscht.
Neuere Modelle / Marken (nur mit Kaufquittung).
- Die Darlehenshöhe richtet sich nach unseren Belehnungswerten. Bei Schmuck ist das Gewicht des Edelmetalls massgebend. Diamanten können angerechnet werden.
- Für eine bestmögliche Offerte bringen Sie bitte folgendes mit:
- Kaufquittungen der Wertgegenstände (soweit vorhanden)
- Uhren mit Box und Zertifikaten - Es können nur einwandfrei funktionierende und gereinigte Gegenstände entgegengenommen werden. Bei Uhren mit Quarzwerk ist allenfalls die Batterie vorher zu wechseln.
Bedingungen
Bedingungen
Verträge dürfen ausschliesslich mit dem Besitzer der Wertgegenstände und gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises abgeschlossen werden. Die Pfandleihkasse prüft die geeigneten Wertgegenstände und die allfällig nötigen Beilagen. Aufgrund dieser Prüfung legt sie die Höhe des möglichen Darlehens fest und stellt einen Darlehensvertrag (Versatzschein) aus.
Zins 1% pro Monat vom Darlehen und keine weiteren Kosten bei rechtzeitiger Barzahlung der Leihgebühr am Schalter.
Mahnungen, Rechnungsstellung und Versand der Verträge per Einschreiben, erfolgen gegen Gebühr.
Die Verträge laufen 6 Monate ab Ausstellungsdatum. Der Zins für den ganzen nächsten Monat ist ab dem ersten Tag geschuldet.
Eine Verlängerung ist in der Regel möglich. Sie reichen dazu den alten Originalvertrag am Schalter ein und zahlen den aufgelaufenen Zins sowie allfällige Gebühren.
Verlängerungen per Post sind möglich:
- Senden Sie uns den Originalvertrag ca. 20 Tage vor Verfall zu mit dem Vermerk «Verlängerung» und notieren Sie allfällige Adressänderungen. Sie erhalten von uns eine Rechnung mit Einzahlungsschein. Nach Eingang Ihrer Zahlung senden wir Ihnen den neuen Vertrag per Einschreiben zu.
- Beachten Sie bitte, dass bei Postverlängerungen Gebühren für die Rechnung und den Versand der Verträge anfallen.
Eine Auslösung ist jederzeit gegen Vorlage des Originalvertrags am Schalter möglich. Sie zahlen den aufgelaufenen Zins, allfällige Gebühren sowie das Darlehen.
Ohne Originalvertrag sind Verlängerungen oder Auslösungen nur gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises und nach Vertragsablauf möglich (frühestens ein Tag nach Verfall).
- Auslösungen oder Neugeschäfte sind nur am Schalter möglich
- Der Vertragspartner muss volljährig und handlungsfähig sein, mit Wohnsitz Schweiz.
- Die ausbleibende Zahlung der Leihgebühr wird einmal gemahnt. Sind alle Fristen ohne Zahlung abgelaufen, gelangt das Pfand auf die Versteigerung.
- Die Pfandleihkasse kauft keine Wertgegenstände an.
Versteigerungen
Versteigerungen
Donnerstag, 22. Mai 2025
08.00 - 08.45 Uhr am Tag und Ort der Versteigerung
09.00 - 13.00 Uhr
Die Pfandleihkasse übernimmt keine Garantie, dass die ausgestellten Pfänder auch wirklich zur Versteigerung gelangen, da diese bis zum Beginn der Gant noch durch die Eigentümer ausgelöst werden können.