Herr Reinhard, fünf Geschwister erben ein Mehrfamilienhaus in der Stadt Zürich. Einige Wohnungen werden von Familienmitgliedern bewohnt. Eine Erbin wohnt in Übersee. Die Meinungen über das Vorgehen sind geteilt. Die einen wollen das Haus als Renditeobjekt selbst bewirtschaften, andere wollen zum besten Marktpreis verkaufen. Wie verhindert die Familie Unbill und Streit?
Stefan Reinhard: Dieser Fall ist sehr komplex. Eine Erbengemeinschaft muss sich einig werden, es gibt keine Mehrheitsentscheide. Bei so unterschiedlichen Vorstellungen kann das zu langwierigen Auseinandersetzungen führen. Wichtig scheint mir, dass der Erblasser sich schon frühzeitig Gedanken darüber macht, wie er die Situation nach seinem Ableben vereinfachen kann. Er sollte sich klar darüber sein, wie die Pläne, Vorstellungen und Bedürfnisse der Erben aussehen. Vielleicht setzt man sich schon früh mit einem professionellen Berater zusammen. Dieser kann die verschiedenen Bedürfnisse moderieren und Lösungen aufzeigen, die die Beteiligten auf Anhieb gar nicht sehen.