Arbeitslosigkeit: Unterbruch im Sparprozess
Weitreichender wirkt sich eine Kündigung auf die Vorsorge aus: Wer seine Stelle verliert, ist nicht mehr bei der Pensionskasse des Arbeitgebers versichert – der Sparprozess wird unterbrochen. Dies schmälert das Altersguthaben. Wie gross die Einbussen sind, ist von Fall zu Fall verschieden. Doch klar ist: Je länger die Arbeitslosigkeit dauert und je älter eine Person ist, desto schwerer wiegt der Verlust beim Sparguthaben.
Was passiert in diesem Fall mit dem angesparten Pensionskassenguthaben? Urs Aeschlimann erklärt: «Es wird in der Regel solange auf einem Freizügigkeitskonto parkiert, bis man wieder eine Stelle gefunden hat. Dann wird der Betrag an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen und der Sparprozess läuft weiter.»
Problem mit dem Rentenbezug
Aber: Die Stellensuche erweist sich insbesondere für Personen über 50 mitunter als schwierig. «Findet man bis zum Pensionsalter keine neue Stelle, verbleibt das Guthaben bei der Freizügigkeitseinrichtung», sagt Urs Aeschlimann. «Die einzige Möglichkeit ist dann, sich das Altersguthaben bei Erreichen des Rentenalters als Kapital auszahlen zu lassen. Der Bezug einer Altersrente ist nicht möglich.» Versicherte verlieren damit die Entscheidungsfreiheit in der wichtigen Frage, wie sie ihre Pensionskassengelder beziehen möchten.
Zwar kann es durchaus sinnvoll sein, sich einen Teil des Guthabens als Kapital auszahlen zu lassen, so ist dann beispielsweise die Steuerbelastung auf lange Sicht tiefer. Eine Rente hat aber ebenfalls konkrete Vorteile, wie Urs Aeschlimann weiss: «Wer eine Rente erhält, muss sein Geld nicht selbst einteilen. Zudem sichert die Rente das sogenannte Langlebigkeitsrisiko ab: Sie wird bis ins hohe Alter weiter ausbezahlt, wenn bezogenes Kapital vielleicht schon aufgebraucht wäre.»