Bundesrat plant Steuer­er­höhung auf Kapital­aus­zahlungen aus Vorsorge

Der Bund erwartet für die kommenden Jahre ein strukturelles Defizit. Zur Einhaltung der Schuldenbremse hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 daher die Vernehmlassungsvorlage zum Entlastungspaket 27 (EP27) verabschiedet. Darin enthalten ist auch eine höhere Besteuerung von Kapitalauszahlungen aus der beruflichen und gebundenen privaten Vorsorge (Säule 3a). Andreas Habegger, Leiter Finanzplanung und Vorsorge bei der Zürcher Kantonalbank, erklärt die Massnahmen und deren Auswirkungen. Eine frühzeitige Planung der Vorsorge kann helfen, steuerliche Belastungen zu minimieren.

Text: Nicole Schweizer / Bild: Philip Bessermann

Im EP27 schlägt der Bundesrat insgesamt 59 Massnahmen zur Entlastung der Ausgaben- bzw. Stärkung der Einnahmenseite vor. Davon sind bei 36 Massnahmen jeweils Gesetzesänderungen notwendig. Dazu gehört auch die Anpassung bei der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) sowie der gebundenen privaten Vorsorge (Säule 3a), welche im Bundesgesetz zur direkten Bundessteuer (DBG) Artikel 38 geregelt ist.

Neuer Tarif soll es richten

Gegenüber dem Vorschlag der Expertengruppe hat der Bundesrat das Modell angepasst. Demnach sollen Kapitalbezüge weiterhin gesondert vom übrigen Einkommen besteuert werden, wobei ein neuer progressiver Spezialtarif die bisherigen Grundlagen ablösen soll. Die steuerliche Begünstigung von Kapitalbezügen im Vergleich zum Rentenbezug würde damit reduziert. Kapitalleistungen des gleichen Steuerjahres sollen weiterhin zusammengerechnet werden. Der Bundesrat rechnet mit Mehreinnahmen von rund 200 Millionen Franken pro Jahr.

Tarifvorschlag gemäss EP27

 

 

auf dem Betrag bis

CHF 20'000

0.10%

auf dem Betrag über 20'000 bis

CHF 50'000

0.25%

auf dem Betrag über 50'000 bis

CHF 100'000

1.00%

auf dem Betrag über 100'000 bis

CHF 250'000

3.00%

auf dem Betrag über CHF 250'000 bis

CHF 1'000'000

5.00%

auf dem Betrag über CHF 1'000'000 bis

CHF 10'000'000

7.50%

auf dem Betrag über CHF 10'000'000

 

11.50%

Kapitalbezüge von Eheleuten beim Bund neu separat besteuert

Im Reformszenario gibt es im Gegensatz zur heutigen Praxis nur noch einen Tarif. Der Grund dafür ist, dass Kapitalleistungen von Eheleuten bei der Bundessteuer nicht mehr zusammengerechnet, sondern unabhängig voneinander besteuert werden sollen. Entsprechend kann auf einen zweiten, milderen Tarif für Verheiratete verzichtet werden. Die kantonalen Steuergesetze sehen für die Berechnung der Staats-, Gemeinde- und gegebenenfalls Kirchensteuer aktuell weiterhin eine gemeinsame Besteuerung vor und wenden daher unterschiedliche Tarife an.

Was sind die steuerlichen Auswirkungen?

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Erhöhung des Gesamtsteuersatzes (Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern, ohne Kirchensteuer) auf Kapitalauszahlungen aus Vorsorge bei Anwendung des neuen Tarifs für die Bundessteuer gemäss EP27 gegenüber dem aktuellen Tarif.

Da die Zürcher Kantonalbank bei der Darstellung der steuerlichen Auswirkungen auf Informationen aus Drittquellen angewiesen ist, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit sie ausgehen muss, kann sie keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Berechnungen übernehmen.
Andreas Habegger, Leiter Finanzplanung und Vorsorge bei der Zürcher Kantonalbank

Die Stärkung der persönlichen Vorsorge bedeutet Unab­hängigkeit und Sicherheit – erst recht im Alter. Aus diesen Gründen empfehlen wir weiterhin, in die 2. und 3. Säule einzuzahlen und sich aktiv mit der eigenen Vorsorge auseinanderzusetzen.

Andreas Habegger, Leiter Finanzplanung und Vorsorge bei der Zürcher Kantonalbank

Wie geht es weiter?

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 5. Mai 2025. Danach wird die Botschaft ausgearbeitet und voraussichtlich im September 2025 vom Bundesrat zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Parlament könnte somit in der Wintersession 2025 mit der Beratung des Entlastungspakets 27 beginnen. Das Paket unterliegt dem fakultativen Referendum. Ein Inkrafttreten der Gesetzesanpassungen wäre auf Anfang 2027 vorgesehen.

Was empfehlen wir unseren Kundinnen und Kunden?

Die Stärkung der persönlichen Vorsorge bedeutet Unabhängigkeit und Sicherheit – erst recht im Alter. Aus diesen Gründen empfehlen wir weiterhin, in die 2. und 3. Säule einzuzahlen und sich aktiv mit der eigenen Vorsorge auseinanderzusetzen. Auch wenn der bundesrätliche Vorschlag noch einen langen politischen Weg vor sich hat, fliessen die Überlegungen in unseren Beratungen rund um die Pensionierung bereits ein. Eine vorausschauende Planung Ihrer Vorsorge kann helfen, steuerliche Belastungen zu minimieren.