Ehe für alle – dies gilt ab dem 1. Juli 2022

Die Schweiz hat Ja zur Ehe für alle gesagt. Neu können gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen. Damit verändert sich auch die Vorsorgesituation. Finanzplaner Rolf Häusler weiss, was sich ändert und was gleich bleibt.

Text: Ina Gammerdinger / Bild: Simon Baumann

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«Eine Beratung schafft Klarheit und Sicherheit», sagt Finanzplaner Rolf Häusler. Er berät Kundinnen und Kunden der Zürcher Kantonalbank seit über 25 Jahren.

Zur Erinnerung: Gleichgeschlechtlichen Paaren steht bereits seit 2007 die eingetragene Partnerschaft offen. «Rechtlich ist diese in einigen Bereichen der Ehe gleichgestellt», sagt Rolf Häusler – und er ergänzt: «Aber eben nicht in allen. Bei der Adoption, der Fortpflanzungsmedizin und der Einbürgerung sind diese Paare benachteiligt gewesen.»

Mit der Einführung der Ehe lässt sich keine eingetragene Partnerschaft mehr eingehen. Neu kann geheiratet werden. Doch gleichgeschlechtliche Paare, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt haben, können den Status beibehalten. Oder sie eben in eine Ehe umwandeln lassen.

«Es geht aber nicht nur um den Status, sondern vielmehr darum, was sich für die Paare in der Absicherung verändert. Welche Unterschiede gibt es zum Beispiel zwischen der Gütertrennung und – bei einer allfälligen Heirat – dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung?» Wer im Konkubinat lebt, geniesst nicht den gleichen rechtlichen Schutz wie ein verheiratetes Paar oder ein Paar in einer eingetragenen Partnerschaft. Doch wie sieht es diesbezüglich ganz genau aus?

Diese und weitere Fragen können bei einer Beratung allesamt geklärt werden.