Die fünf häufigsten Irrtümer bei der Vorsorge

Die persönliche Vorsorge ist ein Thema, mit dem sich wenige gerne beschäftigen. Umso wichtiger ist es, mit den häufigsten Irrtümern aufzuräumen.

Text: Marc Duckeck

Roman Schwarz, Leiter Finanzberatung Zürcher Kantonalbank
Roman Schwarz, Leiter Finanzberatung bei der Zürcher Kantonalbank.

Das letzte Lebensdrittel ab Pensionierung sollte nicht von finanziellen Herausforderungen beeinträchtigt werden. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit der eigenen persönlichen Vorsorge zu befassen. Dann lassen sich die Weichen richtig stellen. Roman Schwarz, Leiter Finanzberatung bei der Zürcher Kantonalbank, hat sich die fünf häufigsten Irrtümer im Zusammenhang mit der eigenen Altersvorsorge angeschaut – hier gibt er Tipps, auf was zu achten ist.

Irrtum Nr. 1

AHV- und Pensionskassenleistungen reichen aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Falsch: Die Renten aus AHV und Pensionskasse decken bestenfalls 60 bis 70% des bisherigen Erwerbseinkommens ab. Häufig sind die Einkommenslücken aufgrund von beruflichen Auszeiten oder Phasen von Teilzeitarbeit noch grösser. In der Regel sind zusätzliche Erspanisse nötig, um den gewünschten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Aufbauen lassen sie sich beispielsweise mit der steuerbegünstigten Säule 3a. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) legt jährlich den Maximalbetrag fest. Aktuell sind es CHF 7'056.- für Erwerbstätige mit Pensionskassen-Anschluss und CHF 35'280.- oder 20% des Netto-Erwerbseinkommens für Erwerbstätige ohne Pensionskassen-Anschluss.

Tipp: Nutzen Sie beim Vermögensaufbau für Ihre Altersvorsorge die Möglichkeiten der steuerbegünstigten Säule 3a aus, indem Sie den jährlichen Maximalbeitrag ausschöpfen.

Irrtum Nr. 2

Im Ruhestand werden meine Ausgaben massiv tiefer sein.

Falsch: Die Höhe der Ausgaben ist sehr individuell. Doch die Erfahrung zeigt, dass die eigenen Ausgaben für das Leben nach der Pensionierung gerne unterschätzt werden. Ein grosser Teil unserer Ausgaben wie beispielsweise Wohnkosten, Krankenkassen- und Versicherungsprämien sind Fixkosten, die sich mit der Pensionierung nicht ändern. Auch die Steuerbelastung reduziert sich oftmals weniger als erwartet. Zwar sind die Renteneinkommen tiefer, demgegenüber können aber auch weniger steuerliche Abzüge getätigt werden (Berufskosten und Säule 3a-Beiträge). Auch wenn Kosten für Arbeitsweg, Verpflegung und Arbeitskleidung wegfallen, können im Ruhestand zusätzliche Ausgaben für Freizeit, Reisen, Gesundheit oder Unterstützungsmassnahmen für das tägliche Leben dazukommen.

Tipp: Erstellen Sie noch während Sie erwerbstätig sind ein Ausgabenbudget für den Ruhestand. Dann stellen Sie ihre Ausgaben den zu erwartenden Renten-Einnahmen gegenüber. Resultiert ein Ausgabenüberschuss, multiplizieren Sie diesen mit der Zahl 20 oder 25. Das Ergebnis zeigt Ihnen, wie viel zusätzliches Vermögen Sie bis zur Erwerbsaufgabe ansparen sollten, damit Sie Ihren gewünschten Lebensstandard aufrechterhalten können.

Irrtum Nr. 3

Für den Aufbau meiner Altersvorsorge bleibt mir später noch genügend Zeit.

Falsch: Der Vermögensbedarf für den Ruhestand wird in der Regel unterschätzt. Es stehen rund 40 Erwerbsjahre (von Alter 25 bis 65) zur Verfügung, um durchschnittlich gut 20 Jahre Ruhestand zu finanzieren. Um das benötigte Vermögen anzusparen, ist die- oder derjenige gut beraten, auch kleinere Beträge über einen möglichst langen Zeithorizont auf die Seite zu legen. Dies belastet das laufende Ausgabenbudget weniger und man profitiert vom sogenannten Zinseszinseffekt.

Tipp: Für die Altersvorsorge ist es nie zu früh. Je früher man beginnt, desto mehr Zeit hat man, das notwendige Vermögen aufzubauen und vom Zinseszinseffekt zu profitieren.

Irrtum Nr. 4

Aus Sicherheitsgründen ist es am besten, wenn ich das Geld für meine Altersvorsorge auf einem Konto anlege.

Falsch: Sicherheit im Zusammenhang mit Altersvorsorge ist zwar wichtig. Allerdings können die Zinsen auf einem Sparkonto die laufenden Inflationsraten kaum kompensieren und es kann ein Kaufkraftverlust resultieren. Gerade die Gelder für die Altersvorsorge sind oftmals über einen sehr langen Zeithorizont angelegt. Dieser Anlagehorizont ermöglicht es, das Risiko von negativen Wertschwankungen für Investitionen in breit diversifizierte Wertschriftenanlagen zu minimieren. Die Chancen auf eine deutliche Mehrrendite gegenüber den Kontozinsen sind langfristig gegeben und sollten genutzt werden.

Tipp: Liegt bis zur Pensionierung noch einige Zeit vor Ihnen, dann prüfen Sie Wertschriftensparen gerade auch für das Säule 3a-Guthaben. Verglichen mit dem klassischen Sparkonto ergeben sich so Chancen auf eine höhere Rendite.

Irrtum Nr. 5

Mit der AHV- und Pensionskassenrente ist bei meinem Ableben die finanzielle Sicherheit für meine Partnerin oder meinen Partner gewährt.

Falsch: Für verheiratete Paare sind die Hinterbliebenenleistungen aus AHV und Pensionskasse substanziell tiefer. Bei Paaren ohne Trauschein kann es sogar sein, dass die Pensionskasse keine Leistungen für hinterbliebene Partner vorsieht. Weiter ist zu beachten, dass es mit der Erbteilung für die verstorbene Person zu einem ungewollten Vermögensabfluss an weitere Erben kommen kann und Konkubinatspartner keine gesetzliche Erbenstellung haben. Diese Aspekte können die finanzielle Situation der überlebenden Partnerin oder des überlebenden Partners deutlich verschlechtern.

Tipp: Im Rahmen der Pensionsplanung sollte unbedingt auch die finanzielle Situation für den Ablebensfall einer Partnerin oder eines Partners geprüft werden. Zudem empfehlen wir, die güter- und erbrechtliche Regelung zu prüfen und gegebenenfalls an die eigenen Bedürfnisse anzupassen.

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