Gute Nachricht: Vorsorgegelder als Kapital zu beziehen, wird steuerlich günstiger. Doch beginnen wir von vorn.
Von Kapitalleistungen ist die Rede, wenn man sich Vorsorgeguthaben als Kapital und nicht als Rente auszahlen lässt. Dies kann bei Säule-3a-Konten und -Policen, Freizügigkeitskonten oder -policen zur Anwendung kommen. Wahlweise auch bei der Pensionskasse – mittlerweile bezieht mehr als jeder zweite Mann und fast jede zweite Frau mindestens einen Teil des Guthabens in Kapitalform.
Kapitalleistungen sind steuerlich attraktiv. Sie werden einmalig und getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz besteuert. Massgebend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Das ist bedeutsam, denn zwischen den Kantonen gibt es erhebliche Unterschiede bei der Höhe der Steuerbelastung. Im Kanton Zürich ist sie ab mehreren Hunderttausend Franken vergleichsweise hoch. Die Anpassung des Vorsorgetarifs führt dazu, dass der Kanton Zürich im interkantonalen Steuervergleich etwas besser dasteht. Dies wird per 1. Januar 2022 geändert.