«Wie entstehen Zinsdifferenzen bei den Pensionskassen?»
Die Unterschiede zwischen den Pensionskassen in Sachen Performance und Verzinsung sind teilweise gross. Sabina Ademi, Fachspezialistin Berufliche Vorsorge bei der Zürcher Kantonalbank erklärt, weshalb.
Aufgezeichnet: Patrick Steinemann / Bild: Flavio Pinton | aus dem Magazin «Meine Vorsorge» 3/2022
«Ein wesentlicher Faktor für den Anlageerfolg einer Pensionskasse (PK) ist die Aufteilung des Vermögens in verschiedene Anlageklassen. Je nach Vorsorgemodell schwankt der Aktienanteil zwischen rund 5 und 50 Prozent. Der Rest ist in Obligationen, Immobilien oder anderen Anlagekategorien angelegt.
Beim Modell der Vollversicherung zwingen die Sicherheitsanforderungen der Finanzmarktaufsicht (FINMA) die Versicherungsgesellschaften, den investierten Aktienanteil klein zu halten. Vollversicherungen investieren nur rund 5 Prozent in Aktien. Dafür werden alle Risiken wie Invalidität, Tod, Langlebigkeit und Anlagen an eine Versicherungsunternehmung übertragen. Anders beim Teilautonomen-Modell: Hier wird das Anlage- sowie das Langlebigkeitsrisiko selbst getragen respektive an die angeschlossenen Unternehmen überwälzt. Die Sammelstiftungen können dafür in einen Aktienanteil von bis zu 50 Prozent investieren und die langfristig höhere Performance in Form einer Mehrverzinsung an die Versicherten weitergeben. Grundsätzlich investieren PK mit einem langen Anlagehorizont und dies mit dem Ziel, eine möglichst angemessene Rendite zu erwirtschaften.
Verbesserte Performance
Wie sieht nun der Rückblick auf das Anlagejahr 2021 aus? Kurzum: Es war sehr erfolgreich. Ein wesentlicher Grund dafür ist die positive Entwicklung an den Finanzmärkten. Die Sammelstiftungen erzielten im vergangenen Jahr gemäss der Schweizer Pensionskassenstudie 2022 von Swisscanto eine durchschnittliche Nettorendite von 8,4 Prozent. Die gute Performance der letzten Jahre hat die Lage der PK deutlich verbessert. Trotzdem sind die Unterschiede zwischen den Kassen gross. Weshalb?
Vorgegeben vom Bundesrat ist lediglich der Mindestzinssatz von 1 Prozent für das obligatorische Guthaben (Stand: 2022). Daneben sind die PK aber auch verpflichtet, Wertschwankungsreserven zu bilden, damit sie nicht in eine finanzielle Schieflage geraten. Höhere Verzinsungen respektive Leistungsverbesserungen dürfen die PK erst ausschütten, wenn ihre Reserven zu mindestens 75 Prozent geäufnet sind. Entscheidend ist somit die Ausgangslage einer PK, denn sie bestimmt mit, wie hoch die Verzinsung schliesslich ausfallen kann. Der Stiftungsrat entscheidet über die Höhe der Verzinsung.
Für eine effektive Beurteilung einer PK müssen neben der Performance und der Verzinsung immer auch weitere Kennzahlen wie der technische Zinssatz, der Deckungsgrad oder der Rentneranteil betrachtet werden. Die Unterstützung durch eine Expertin oder einen Experten ist deshalb für die fundierte Evaluation einer Stiftung zentral – wir beraten Sie gern.»