Neue Freizügigkeitsstiftung schliesst Lücke

Die Zürcher Kantonalbank hat ihr Angebot für Freizügigkeitsgelder mit der Lancierung einer zweiten Freizügigkeitsstiftung erweitert. Dieser Schritt schliesst eine Lücke und ermöglicht eine noch umfassendere Betreuung ihrer Kundschaft entlang ihrer gesamten Vermögensverwaltung. Was jedoch bedeutet dies konkret?

Text: Olivia Kotsopoulos / Bilder: Zürcher Kantonalbank

Angestellte Personen sparen in der Pensionskasse, auch bekannt unter dem Namen 2. Säule oder berufliche Vorsorge, zusammen mit ihrem Arbeitgeber Vorsorgekapital an. Endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass unmittelbar ein Neueintritt in eine andere Pensionskasse erfolgt – beispielsweise bei einer Babypause, einer Weiterbildung, der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit –, so wird dieses Sparguthaben vorübergehend auf einem Freizügigkeitskonto parkiert. Dafür wird eine Freizügigkeitsstiftung benötigt. So weit, so klar. Wann jedoch kommt eine zweite Freizügigkeitsstiftung mit ins Spiel?

Guthaben beim Pensionskassen-Austritt aufteilen

Symbolbild eines älteren Paares im Garten auf einer Schaukel.

Bei grösseren Altersguthaben kann bei einem Pensionskassen-Austritt das Freizügig­keitsvermögen aufgeteilt und an zwei verschiedene Freizügigkeitsstiftungen überwiesen werden. Die beiden verteilten Guthaben können dadurch später in verschiedenen Jahren bezogen werden und erlauben eine grössere finanzielle Flexibilität.

Schliessung einer Angebotslücke

Um Freizügigkeitskundinnen und -kunden gesamtheitlich betreuen und die gesamte Wertschöpfungskette an Freizügig­keitsdienstleistungen bieten zu können, hat die Zürcher Kantonalbank eine zweite ZKB Freizügigkeitsstiftung lanciert. Damit bietet die Bank ihren Kundinnen und Kunden nun eine vollständig integrierte Lösung und unterstützt diese darin, sich bestmöglich auf ihre Pensionierung vorbereiten zu können.