Mehr Zug für Zürich
Seit ihrer Gründung vor über 150 Jahren hat die Zürcher Kantonalbank einen gesetzlich verankerten Leistungsauftrag – das sogenannte Kantonalbankengesetz. In § 2 des Kantonalbankengesetzes ist der Zweck der Zürcher Kantonalbank und damit ihr «Leistungsauftrag» definiert. Aber da Gesetzestexte nicht unbedingt dafür bekannt sind, zur täglichen Lektüre zu gehören, vermittelt unser neuer Zug für Zürich die Kernelemente unseres Leistungsauftrags.
Text: Tanja Müller / Bilder: Matthieu Gilliand
Aber nun erstmal zu unserem Zug für Zürich. Mit einer Länge von 100 Metern und einem Gewicht von 225 Tonnen ist der neue ZKB Zug seit dieser Woche im Kanton unterwegs. Fast 700m² Zug-Oberfläche, also fast drei Mal die Fläche eines Tennisfeldes, wurden während rund 250 Arbeitsstunden beklebt.
Mehr Zürich
Mehr Nähe
Mehr Engagement
Mehr Inspiration
Mehr Verantwortung
Mehr Leidenschaft
…dafür stehen wir als die nahe Bank der Zürcherinnen und Zürcher. Der Zug trägt jetzt in den Kanton hinaus, was uns als Bank einzigartig macht. Doch was genau steckt dahinter? Lassen wir doch gleich die Bank selbst sprechen – beziehungsweise die Menschen, welche die Bank ausmachen.