Spenden zu Weihnachten: Das ist zu beachten
Viele Menschen möchten in der Weihnachtszeit spenden. Doch wem? Und wofür? Steuerexperte Gian Matossi von der Zürcher Kantonalbank gibt Tipps.
Text: Ina Gammerdinger
Vor Weihnachten haben Hilfswerke Hochkonjunktur. Auf unzähligen Plakaten, Online-Bannern und auch mit Spendenbriefen wird um den guten Willen jedes Einzelnen in der Gesellschaft geworben. Das Ziel: Geldspenden.
Grundsätzlich haben Schweizerinnen und Schweizer Spendierhosen an, oder?
Gian Matossi: Auf jeden Fall. Gemäss der Zewo Spendenstatistik haben Schweizer Hilfswerke im Jahr 2021 über 2 Milliarden Franken Spenden erhalten.
Ergeben regelmässige kleine Beträge mehr Sinn als eine grosse Weihnachtsspende?
Steuerlich spielt das keine Rolle. Viel wichtiger ist es, den Überblick zu behalten. Lieber unterstützt man wenige Hilfswerke und bleibt diesen treu, statt immer wieder andere Hilfsorganisationen zu berücksichtigen. Die Organisationen können so besser planen – und selbst bekommt man weniger Post.
Sind Spenden steuerlich abzugsfähig?
Wenn es sich um einen gemeinnützigen Zweck handelt und die Organisation steuerbefreit ist, dann ja. Spenden an religiöse Gemeinschaften können nicht abgezogen werden. Gespendet und in Abzug gebracht werden dürfen nicht nur Geldspenden, sondern auch Sachspenden.
Was benötige ich für meine Steuererklärung?
Will ich etwas in Abzug bringen, brauche ich dafür einen Beleg. In der Regel erhalten Spenderinnen und Spender jeweils am Anfang des Jahres von der gemeinnützigen
Organisation, die sie im vergangenen Jahr unterstützt haben – einen Spendenbeleg. Fehlt ein solcher, genügt in der Regel auch eine Belastungsanzeige der Bank. Ob beziehungsweise ab welchem Betrag die Steuerbehörde einen Beleg wünscht, ist kantonal unterschiedlich. Ich empfehle, grössere Spendenbescheinigungen der Steuererklärung beizulegen.