Welche Spenden steuerlich absetzbar sind

Das Tierheim braucht Futter, das Laientheater im Dorf wünscht sich eine neue Bühne. Doch aufgepasst: Nicht jede Spende kann steuerlich geltend gemacht werden.

Text: Ina Gammerdinger

Steuerabzug bei Spenden: Welche Kriterien müssen erfüllt sein? (Illustration: Maria Lucia Salvatore)

Bund und Kantone unterstützen Spenden an gemeinnützige Organisationen steuerlich. Privatpersonen mit Wohnsitz im Kanton Zürich können pro Jahr bis zu 20 Prozent ihres Nettoeinkommens in ihrer Steuererklärung in Abzug bringen – auf CHF 100 muss sich der Betrag jedoch mindestens belaufen.

Gutes tun und profitieren

Gespendet und in Abzug gebracht werden dürfen nicht nur Geldspenden, sondern auch Sachspenden. Sachspenden erfolgen zum Beispiel in Form von Wertschriften oder auch Liegenschaften. Dazu sagt Gian Matossi, Leiter Steuern bei der Zürcher Kantonalbank: «Werden einem steuerbefreiten Kinderheim neue Einrichtungsgegenstände gespendet, so kann diese Sachspende ebenfalls vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die Spenderin oder der Spender muss dabei den Verkehrswert der Sachspende nachweisen. Liegt keine zeitnahe Anschaffung respektive kein objektiver Marktpreis vor, wird es entsprechend schwieriger, den massgebenden Wert zu bestimmen. Nicht abziehbar sind dagegen Zeitspenden wie auch ehrenamtliche Tätigkeiten, welche unentgeltlich geleistet werden.»

Auch bei juristischen Personen wird Spenden steuerlich gefördert. Maximal 20 Prozent des Reingewinns dürfen als freiwillige Zuwendung an gemeinnützige Organisationen in Abzug gebracht werden.

Steuerabzug: Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Die Organisation, welche die Spende erhält, muss von der Steuer befreit sein und ihren Sitz in der Schweiz haben. Ansonsten kann die Zuwendung bei der Einkommenssteuer nicht abgezogen werden. Sie erkennen zum Beispiel an der Zewo-Zertifizierung, dass eine Organisation steuerbefreit ist. Schweizweit gibt es 498 gemeinnützige Organisationen mit solch einem Gütesiegel. Es gibt aber noch viele weitere Institutionen, die ebenfalls für einen Steuerabzug qualifiziert sind. Einige kantonale Steuerverwaltungen veröffentlichen eine Liste mit den steuerbefreiten Institutionen auf ihrer Webseite.

Gian Matossi ergänzt: «Spenden an Organisationen, die einen reinen Kultuszweck verfolgen, zum Beispiel religiöse Gemeinschaften, können nicht abgezogen werden. Setzt sich eine Organisation sowohl für steuerlich privilegierte Zwecke als auch auch für Kultuszwecke ein, muss sichergestellt werden, dass die Spende nachweislich für den gemeinnützigen Zweck verwendet wird.»

Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien

Das Steuerrecht sieht für Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien ebenfalls die Abzugsfähigkeit vom steuerbaren Einkommen vor.

«Selbstverständlich müssen auch hier gewisse Kriterien erfüllt sein. Bei grösseren Parteien ist diese Hürde aber kein Problem. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann bei der direkten Bundessteuer – unabhängig vom Zivilstand – maximal CHF 10'100 pro Steuerjahr in Abzug gebracht werden. Bei den Kantonen gibt es unterschiedliche Höchstbeträge. Im Kanton Zürich beträgt der Maximalabzug CHF 10'000 für eine alleinstehende, steuerpflichtige Person. Für in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige sind es CHF 20'000», erklärt Gian Matossi.

Spendenbeleg nutzen

Was in der Steuererklärung angegeben wird, muss belegt werden können; so auch geleistete Spenden. Sie erhalten in der Regel jeweils anfangs Jahr von der gemeinnützige Organisationen, die Sie im vergangenen Jahr unterstützt haben, einen Spendenbeleg. Haben Sie keinen Spendenbescheinigung erhalten? Dann hat Gian Matossi diesen Tipp für Sie: «In der Regel reicht auch eine Überweisungsanzeige der Bank. Ob beziehungsweise ab welchem Betrag die Steuerbehörde einen Beleg wünscht, ist kantonal unterschiedlich. Ich empfehle Ihnen, grössere Spendenbescheinigungen der Steuererklärung beizulegen.»

Wie viel spenden Herr und Frau Schweizer?

Seit der Corona-Pandemie haben sich gemäss der Schweizer Stiftung Zewo die Spenden erhöht. Im Jahr 2020 lag das Spendenaufkommen bei CHF 2.05 Milliarden. Mehr als die Hälfte dieser Summe stammte von privaten Haushalten. Der Rest kam von Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kirchen, der Glückskette und aus Erbschaften.

Wie digital sind Schweizer Hilfswerke?

Am meisten Geld erhalten gemeinnützige Organisationen nach wie vor auf dem klassischen Weg: per Einzahlungsschein. Seit der Corona-Pandemie nehmen digitale Zahlungen aber zu. Die Zewo-Werke haben beispielsweise im Jahr 2020 doppelt so viele Spenden über die eigene Website erhalten als im Jahr davor. Sie können Ihre Spende jedoch ebenso digital und einfach über TWINT vornehmen. Gönnerinnen und Gönner erhalten auch bei der digitalen Spendenvariante ihren Spendenbeleg. Auch in der Werbung setzen Hilfswerke gemäss der neuesten Studie von Zewo auf digitale Kanäle: Facebook, Instagram und Google sind für Werbezwecke wichtiger geworden als Plakate, Inserate in Zeitungen, Radio- oder TV-Werbung. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Zewo.
Vorreiterin in der Digitalisierung von Spenden ist die StiftungSchweiz. StiftungSchweiz setzt sich für eine moderne Philanthropie ein: Mit möglichst wenig Aufwand viel bewirken, für alle sichtbar und erlebbar sein und Freude bereiten. Schauen Sie rein und werden Teil der grössten digitalen Philanthropie-Gemeinschaft der Schweiz.