Tipps für Ihre Vorsorge

Wir zeigen Ihnen, worauf Sie im Konkubinat, bei der Teilzeitarbeit, nach einem Todesfall oder nach einer Scheidung achten müssen, um sich finanziell für die Zukunft abzusichern.

Warum die Vorsorge für alle so wichtig ist

Viele Paare leben seit Jahren zusammen, ohne verheiratet zu sein. Gleichzeitig arbeiten in der Schweiz immer mehr Frauen und Männer Teilzeit – für eine bessere Work-Life-Balance oder weil sie alleinerziehend sind. Wer weniger arbeitet, verdient zwangsläufig weniger Geld und zahlt somit weniger in die eigene Vorsorge ein. Umso wichtiger ist es, dass Sie rechtzeitig Massnahmen ergreifen, um sich und Ihre Liebsten finanziell abzusichern.

Wussten Sie?

In der Schweiz arbeiten 6 von 10 Frauen Teilzeit.

In der Schweiz arbeiten immer mehr Frauen und Männer Teilzeit. Doch wer weniger arbeitet, verdient zwangsläufig weniger Geld und zahlt somit auch weniger in die eigene Vorsorge ein. Die fehlenden Einzahlungen haben grosse Auswirkungen auf die AHV sowie Pensionskasse und können die Altersrenten langfristig stark schmälern. Davon betroffen sind meist Frauen. Denn nicht selten sind sie es, die zum Beispiel wegen Mutterschaft für eine längere Zeit beruflich pausieren oder in einem tieferen Pensum weiterarbeiten. 

Tipps:

  • Reduzieren Sie Ihr Pensum nicht tiefer als 70 Prozent.
  • Versuchen Sie stets finanziell unabhängig zu bleiben.
  • Investieren Sie zusätzlich in Ihre Vorsorge und zahlen Sie regelmässig in die Säule 3a ein.
  • Prüfen Sie freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihrer Vorsorge beraten.

Bei der Trennung von Konkubinatspaaren findet kein Vorsorgeausgleich statt.

Konkubinatspartner haben bei der Auflösung der Beziehung keinen Anspruch auf einen Vorsorgeausgleich. Im Gegensatz zu einer Scheidung, wird das während der Ehe angesparte Altersguthaben in der Pensionskasse und der AHV nicht aufgeteilt. Das trifft vor allem jenen Partner, der sich mehrheitlich um den Haushalt und die Kinderbetreuung kümmert und darum seine Vorsorge nicht gleich stark aufbauen konnte. 

Benachteiligt werden Konkubinatspaare aber nicht nur im Fall einer Trennung, sondern auch im Todesfall des Partners. Sichern Sie sich deshalb auch gegen dieses Risiko entsprechend ab.

Tipps:

  • Jener Partner, welcher seine Erwerbstätigkeit wegen der Kinder stärker reduziert oder ganz aufgibt, kann mit einem Vorsorgeausgleich entschädigt werden. Zum Beispiel mittels eines Einkaufs in die Pensionskasse oder einer Lebensversicherung. 
  • Halten Sie den Vorsorgeausgleich vertraglich fest.
  • Melden Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner bei Ihrer Pensionskasse an.
  • Begünstigen Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin in der Säule 3a. 
  • Stellen Sie mithilfe eines Testaments oder einem Erbvertrag sicher, dass wenigstens ein Teil des Vermögens Ihren Liebsten zugutekommt. Hinweis: Werden Partner (nicht Ehegatten) begünstigt, können je nach Kanton beträchtliche Erbschaftssteuern anfallen.
  • Erteilen Sie im Ernstfall eine gegenseitige Vollmacht für ärztliche Auskünfte und regeln Sie die persönliche, finanzielle und/oder rechtliche Vertretung infolge Urteilsunfähigkeit via Vorsorgeauftrag.

 

Frauen erhalten im Durchschnitt 37 Prozent weniger Rente.

Frauen erhalten meist weniger Rente als Männer. Der Grund: Frauen unterbrechen häufiger ihre Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit. Aber auch der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern trägt oftmals zu grossen Renteneinbussen bei.

Umso mehr sind Frauen gefordert in ihre Vorsorge zu investieren  je früher, desto besser. Eine rasch umsetzbare und unkomplizierte Sparmöglichkeit bietet dabei die Säule 3a oder freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse. Sie lohnen sich besonders für Erwerbstätige, die älter als 50 sind und bei denen die Pensionierung allmählich ins Blickfeld rückt. Denn: Aufgrund des höheren Einkommens und den wenigen Jahren bis zur Pensionierung, ist der Steuereffekt hier besonders gross. 

Tipps:

  • Zahlen Sie regelmässig in die Säule 3a ein. Die geleisteten Beiträge an die Säule 3a können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Nachträgliche Einzahlungen sind im Moment noch nicht zugelassen. 
  • Investieren Sie Ihr Säule 3a Konto in Wertschriften. 
  • Lassen Sie sich Lücken in der AHV und Pensionskasse berechnen.
  • Prüfen Sie freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse. Diese können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. 
  • Klären Sie ab, wem die freiwillig einbezahlten Beträge im Todesfall zugutekommen und was mit den Einkäufen bei Invalidität passiert.
  • Planen Sie Ihre Pensionierung frühzeitig und lassen Sie sich dazu beraten.

Rund 40 Prozent aller Ehen werden geschieden.

Ein Ehe-Aus hat in den meisten Fälle erhebliche Auswirkungen auf die Altersvorsorge. Bei einer Scheidung wird das während der Ehe angesparte Vorsorgevermögen in der 1. und 2. Säule hälftig geteilt und auf beide Ex-Partner verteilt. Dieser Vorsorgeausgleich soll vor allem jenen Partner schützen, der während der Ehe aufgrund von unentgeltlicher Kinderbetreuung weniger arbeiten konnte. Die Aufteilung des Guthabens in der Säule 3a und vom freien Vermögen hängt vom Güterstand ab, den das Ehepaar im Ehevertrag vereinbart hat.

Trotz Vorsorgeausgleich führt eine Scheidung vor allem bei Frauen oftmals zu grossen Vorsorgelücken. Geschiedene Frauen arbeiten – vor allem wegen der Kinderbetreuung – sehr häufig in einem tieferen Pensum als geschiedene Männer. Die Folge: Sie sparen weniger Alterskapital in der beruflichen Vorsorge an.

Tipps:

  • Bleiben Sie wenn immer möglich mit einem möglichst hohen Pensum im Arbeitsmarkt.
  • Berücksichtigen Sie das Risiko einer Scheidung in der persönlichen Vorsorge- und Finanzplanung. Genauso wie die Risiken Invalidität und Tod aufgrund von Krankheit oder Unfall.
  • Kümmern Sie sich um Ihre Geldanlage und Altersvorsorge.
  • Zahlen Sie regelmässig in Ihre Säule 3a ein (Maximalbetrag: CHF 7'056.–).
  • Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse helfen, allfällige finanzielle Lücken zu schliessen. 

Jede sechste Familie ist alleinerziehend.

Sie machen täglich den Spagat zwischen Kindererziehung und Job: alleinerziehende Mütter und Väter. In der Schweiz gibt es gut 200'000 alleinerziehende Haushalte –  Tendenz steigend. Viele der alleinerziehenden Mütter und Väter arbeiten zudem Teilzeit, was die Altersrenten langfristig stark schmälern kann. 

Verglichen mit der Gesamtbevölkerung sind Alleinerziehende mehr als doppelt so häufig armutsbetroffen. Und meist sind es Frauen. Denn nicht selten sind sie es, die zum Beispiel wegen Mutterschaft für eine längere Zeit beruflich pausieren oder in einem tieferen Pensum weiterarbeiten. Umso mehr sollten Alleinerziehende ihre Altersvorsorge frühzeitig in die Hand nehmen, um im Alter finanziell selbstbestimmt leben zu können.

Tipps:

  • Reduzieren Sie Ihr Pensum nach Möglichkeit nicht tiefer als 70 Prozent. 
  • Zahlen Sie regelmässig in die Säule 3a ein. Nachträgliche Einzahlungen sind im Moment noch nicht zugelassen.
  • Investieren Sie Ihr Säule 3a Konto in Wertschriften. 
  • Zahlen Sie wenn möglich immer den Maximalbetrag (CHF 7'056.–) in die Säule 3a ein. 
  • Lassen Sie sich Lücken in der AHV und Pensionskasse berechnen.
  • Prüfen Sie freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse. 
  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihrer Vorsorge beraten.

 

Die Witwenrente der 2. Säule beträgt (nur) 60 Prozent.

Besteht weder ein Testament noch ein Erbvertrag, kann der überlebende Partner schneller in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Der Grund: Die Witwe- und Witwerrente aus der 2. Säule beträgt nur 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Jene aus der AHV beträgt 80 Prozent der Altersrente. Bei der AHV müssen zudem gewisse gesetzliche Ansprüche erfüllt werden. So haben verheiratete Frauen nur dann Anspruch auf eine Rente, wenn sie eines oder mehrere Kinder haben (gleichgültig welchen Alters) oder sie mindestens für fünf Jahre verheiratet waren und das 45. Lebensjahr abgeschlossen haben.

Verheiratete Männer haben sogar nur dann einen Anspruch auf eine Witwerrente aus der AHV, wenn Kinder vorhanden und diese noch minderjährig sind. Sobald das jüngste Kind volljährig ist, verfällt der Anspruch auf eine Witwerrente.

Tipps:

  • Regeln Sie Ihren Nachlass in einem Testament und/oder in Ehe-/Erbvertrag. 
  • Ab Januar 2023 können sich Ehepaare und Konkubinatspaare noch stärker gegenseitig begünstigen.
  • Im Testament können die Kinder auf den gesetzlichen Pflichtteil gesetzt werden. 
  • Im Testament kann festgehalten werden, dass der überlebende Partner im gemeinsamen Haus bleiben darf.
  • Bei Wohneigentum kann dem Ehepartner auch die lebenslange Nutzniessung zugestanden werden.
  • Wichtig: Jeder Ehepartner muss ein eigenes Testament erfassen. 

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