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Lastschriftverfahren

Mit dem Lastschriftverfahren (LSV) bezahlen sich Ihre Rechnungen fast von allein. Sie unterschreiben nur einmalig eine Belastungsermächtigung unterschreiben, und wir führen die Zahlung von Ihrem Konto aus.

Das sind Ihre Vorteile

Weil Sie keine Zahlungsaufträge mehr erfassen müssen, sparen Sie Zeit.

Das Widerspruchsrecht schützt Sie gegen ungerechtfertigte Forderungen.

Sie verpassen keine Zahlungstermine, weil der Rechnungssteller fällige Forderungen einzieht.

Weil Sie keine Zahlungsaufträge mehr erfassen müssen, sparen Sie Zeit.

Sie verpassen keine Zahlungstermine, weil der Rechnungssteller fällige Forderungen einzieht.

Das Widerspruchsrecht schützt Sie gegen ungerechtfertigte Forderungen.

Einstellung Lastschriftverfahren (LSV) per 30. September 2028

Die SIX BBS AG als Betreiberin der LSV-Infrastruktur wird, in Abstimmung mit den Gremien des Finanzplatzes, das Lastschriftverfahren LSV per 30. September 2028 einstellen. Bis dahin können Sie das LSV weiterhin für die Bezahlung nutzen.

Sie müssen vorerst nichts unternehmen. Der Rechnungssteller wird Sie bis spätestens September 2028 auf eine alternative Zahlungsmöglichkeit umstellen.

Sie können bereits jetzt sehen, welche Ihr Rechnungssteller eBill unterstützen und sich bei diesen für den Empfang von eBill-Rechnungen anmelden. Davon ausgenommen sind LSV-Belastungen von Viseca Payment Services SA für ZKB-Kreditkarten, eine Umstellung auf QR-Rechnung ist aktuell nicht möglich.

Eignung des LSV

  • Privatpersonen und Unternehmen, die regelmässig vom gleichen Rechnungssteller Rechnungen erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beträge immer gleich sind oder sich unterscheiden.
  • Zahlung von Kreditkarten-, Mietzins-, Benzin-, Energie- oder Telefonrechnungen, Krankenkassen- und Versicherungsprämien, Leasing- und Kreditraten.

So gehen Sie vor

  • Sie erteilen dem Rechnungssteller einmalig eine Belastungsermächtigung. Diese können Sie jederzeit widerrufen. Die Ermächtigung erfolgt durch ein Formular, das Sie direkt vom Rechnungssteller erhalten.
  • Füllen Sie die Belastungsermächtigung vollständig aus und senden Sie diese unterschrieben an folgende Adresse: Zürcher Kantonalbank, Verarbeitungszentrum, Postfach, 4605 Olten.
  • Kurz darauf geben wir für Sie die Belastung ab Ihrem Konto frei und senden das Formular direkt an den Rechnungssteller weiter.

Bitte beachten

  • Damit die LSV-Belastung erfolgen kann, muss eine Belastungsermächtigung bei der Zürcher Kantonalbank und beim Rechnungssteller vorliegen und Ihr Konto muss über ein ausreichendes Guthaben verfügen.
  • Bei Lastschriften mit Widerspruchsrecht (LSV+) können Sie den bereits belasteten Betrag rückgängig machen. Legen Sie dazu innerhalb von 30 Tagen nach der Avisierung der Belastung Widerspruch bei der Zürcher Kantonalbank ein.

Preise für LSV-Belastungen

Konto der Zahlungspflichtigen Preis
Konto für den Zahlungsverkehr (z. B. Privatkonto) in CHF und EUR Kostenlos
Sparkonto (z. B. Umwelt- und Mieterkautionssparkonto)
in CHF und EUR
CHF 2.– pro Belastung