Übersicht gewinnen
Sie kennen Ihren persönlichen Handlungsspielraum nach Schweizer Recht.
Besteht weder ein Testament noch ein Erbvertrag, legt das Gesetz fest, wer erbt. Mit einer Nachlassplanung gestalten Sie Ihr Erbe nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen lassen Ihnen dazu einen grossen Spielraum. Wir zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf und beraten Sie umfassend und kompetent bei der Regelung Ihrer persönlichen Vermögensnachfolge.
Unsere Spezialisten beraten Sie umfassend und kompetent bei der Regelung Ihrer persönlichen Vermögensnachfolge. Schildern Sie uns Ihre Pläne, Ziele und Vorstellungen, und wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die Ihre Bedürfnisse und Erwartungen bestmöglich erfüllt.
Auf Wunsch übernehmen wir auch Ihre Nachlassteilung. Als neutrale Willensvollstreckerin verwalten wir dabei die Erbschaft, begleichen Schulden und richten Vermächtnisse aus. Wir führen die Nachlassteilung so durch, dass sowohl Ihr letzter Wille als auch die gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden.
Diese Beratung richtet sich an alle Personen, welche sich für den Todesfall absichern möchten. Sie haben Ihren Wohnsitz in der Schweiz und wünschen eine Beratung nach Schweizer Recht in deutscher Sprache? Dann ist dieses Angebot ideal für Sie.
Wie kann ich die ZKB als Willensvollstreckerin einsetzen?
Unser Honoraransatz beträgt CHF 250.– pro Stunde, zuzüglich Mehrwertsteuer. Administrationskosten werden pauschal CHF 50.–, zuzüglich Mehrwertsteuer, verrechnet.