Verpflichtungen erfüllt: Die USA beenden das Deferred Prosecution Agreement mit der Bank
Medienmitteilung vom 16. November 2021
Im August 2018 hatte die Zürcher Kantonalbank mit dem US-Justizministerium zum ehemaligen Geschäft der Bank mit US-Kunden ein Deferred Prosecution Agreement (DPA) abgeschlossen. Die US-Staatsanwaltschaft des Südbezirks von New York hat nun festgehalten, dass die Bank in den letzten drei Jahren ihren Verpflichtungen aus dem DPA vollumfänglich nachgekommen ist und hat deshalb dem Gericht beantragt, die Anklage abzuweisen.
Das zuständige US-Gericht in New York hat diesen Antrag bewilligt. Damit ist die Anklage gegen die Zürcher Kantonalbank formell abgewiesen und das DPA beendet.
«Wir haben in den letzten drei Jahren eng mit den Behörden zusammengearbeitet und halten alle regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben ein. Entsprechend erfreut nehmen wir diesen Entscheid zur Kenntnis», sagt Martin Scholl, CEO der Zürcher Kantonalbank.