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Die Zürcher Kantonalbank passt ihr Vergütungsmodell per 1. Januar 2024 an

Medienmitteilung vom 27. Oktober 2023

  • Die Bank deckelt die gesamte variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 im Grundsatz auf dem Niveau des Jahres 2022 – trotz signifikantem Gewinnsprung
  • Der Anteil der variablen Vergütung wird im neuen Vergütungsmodell reduziert. Gleichzeitig wird die fixe Vergütung auf ein marktgerechtes Niveau angepasst
  • Der Anteil der variablen Vergütung für Mitglieder der Geschäftsleitung und Schlüsselpersonen, der erst aufgeschoben ausbezahlt wird, wird verdoppelt
  • Die Bank hält am Grundsatz einer marktgerechten Entlöhnung fest und sichert die Weiterführung des erfolgreichen Universalbankenmodells

Der Bankrat hat entschieden, das Vergütungsmodell der Zürcher Kantonalbank per 1. Januar 2024 anzupassen. Damit nimmt dieser seine Verantwortung gegenüber dem Eigentümer und der Politik wahr. Das Aufsichtsgremium der Bank verfolgt bei der Anpassung zwei Kernziele: einerseits den Forderungen des Eigentümers nachzukommen und anderseits das Erfolgsmodell der Zürcher Kantonalbank als Universalbank weiterzuführen.

Das Vergütungsmodell des Stammhauses wird entlang der folgenden Stossrichtungen angepasst:

Deckeln der variablen Vergütung 2023

Die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 mit Auszahlung 2024 wird im Grundsatz auf dem Niveau des Jahres 2022 gedeckelt. Damit wird die variable Vergütung vom Gewinnsprung für das Gesamtjahr 2023 entkoppelt, mit dem die Bank angesichts des guten Halbjahresresultats rechnen kann. Das Total der variablen Vergütung wird einzig infolge Veränderungen im Personalbestand entsprechend erhöht.

Angepasster Vergütungsmix

Der prozentuale Anteil der variablen Vergütung an der Gesamtvergütung wird im neuen Vergütungsmodell reduziert. Gleichzeitig wird die fixe Vergütung per 1. Januar 2024 auf ein marktgerechteres Niveau angepasst. Die Anpassung des variablen Vergütungsmodells erfolgt auf das Geschäftsjahr 2024 mit Auszahlung im Jahr 2025. Infolge der guten Geschäftsergebnisse der letzten Jahre ist die variable Vergütung kontinuierlich angestiegen, die fixen Grundsaläre wurden hingegen über die letzten Jahre grundsätzlich konstant gehalten und liegen aktuell im Branchenvergleich tendenziell unter dem Markt. Der Bankrat gibt mit seinem Entscheid dem Fixum künftig wieder mehr Gewicht.

Gesperrter variabler Anteil wird verdoppelt

Bereits im bisherigen Modell wird ein Teil der variablen Vergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung und an Schlüsselpersonen nicht per sofort ausgeschüttet, sondern als sogenannte Langzeitanwartschaft für drei Jahre gesperrt und nur unter gewissen Bedingungen ausbezahlt. Mit dem neuen Modell wird der Anteil der Langzeitanwartschaften an der variablen Vergütung verdoppelt: für die Mitglieder der Generaldirektion auf 50 Prozent und für Schlüsselpersonen auf 30 Prozent. Mit der Erhöhung des zeitlich gesperrten Anteils an der variablen Vergütung wird das Vergütungsmodell noch stärker auf die langfristigen wirtschaftlichen Interessen von Eigentümer und Bank ausgerichtet.

Überprüfung der aktuellen Gesamtvergütungen

Im Zuge der Anpassung des Vergütungsmodells hat der Bankrat die Vergütungen auf allen Stufen mit externen Experten überprüft. Der Bankrat ist zum Schluss gekommen, dass die Vergütungen für eine Universalbank in der Grösse und Komplexität der Zürcher Kantonalbank marktgerecht und für eine erfolgreiche Weiterführung des Geschäftsmodells notwendig sind.

Dieser Prozess wurde vom Bankrat geführt. Die Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen des Zürcher Kantonsrats (AWU) wurde über die Anpassungen informiert.

«Der Bankrat hat die Stimmen aus dem Kantonsrat und der Politik gehört, nimmt mit den Anpassungen am Vergütungssystem seine Verantwortung gegenüber Eigentümer und Politik wahr und stellt gleichzeitig sicher, dass das Erfolgsmodell der Zürcher Kantonalbank als Universalbank weitergeführt werden kann», sagt der Präsident des Bankrats, Dr. Jörg Müller-Ganz.