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Schweizer Erbschafts­studie: Viele Erbende befürchten Schwierigkeiten, manche Streit

Medienmitteilung vom 30. März 2023

  • Die Angst vor Erbauseinandersetzungen ist bei Schweizerinnen und Schweizern gross, wie eine neue Studie zum Thema Erben zeigt
  • Knapp die Hälfte der Bevölkerung schiebt die Nachlassregelung vor sich her
  • Schenkungen zu Lebzeiten haben einen hohen Stellenwert – insbesondere für die Unterstützung der Nachkommen beim Hauskauf
  • Bisher nutzt erst ein Siebtel die Chancen des Anfang 2023 in Kraft getretenen neuen Erbrechts

Im Jahr 2022 wurden schätzungsweise 88 Milliarden Franken vererbt oder verschenkt. Das ist fast doppelt so viel Geld, wie jährlich über die AHV verteilt wird. Dabei wächst die jährlich anfallende Erb- und Schenkungsmasse rasant. In den letzten 30 Jahren hat sich das Schweizer Erbschaftsvolumen inklusive Schenkungen fast verfünffacht. Zum Vergleich: Das Bruttoinlandprodukt (BIP) hat sich in dieser Zeit lediglich verdoppelt. Dass das Thema in der Schweizer Bevölkerung eine Vielzahl an Emotionen und Ängste weckt, zeigt die neue Erbschaftsstudie der Zürcher Kantonalbank in Zusammenarbeit mit der ZHAW anlässlich der Erbrechtsrevision. Mittels Umfrage wurde untersucht, wie die Schweizer Bevölkerung mit dem Thema Erbschaft umgeht. Es zeigt sich, dass 9 von 10 Erbenden Angst vor Streitigkeiten hat. Rund die Hälfte der Bevölkerung schiebt die Nachlassplanung vor sich her. Die meisten glauben, dass ihnen dafür noch genügend Zeit bleibt. Zudem werden die Chancen des Anfang 2023 in Kraft getretenen neuen Erbrechts bisher erst selten genutzt. Viele Nachkommen werden mit Schenkungen oder Erbvorbezügen bereits zu Lebzeiten unterstützt. Das jährliche Volumen solcher Zuwendungen beträgt in der Schweiz schätzungsweise 23 Milliarden Franken – das ist ein Viertel des jährlichen Erbschaftsvolumens (inklusive Schenkungen).

«Die Ängste vor Konflikten, die sich in der Studie zeigen, sind oft übertrieben. Das Bezirksgericht Zürich behandelt pro Jahr etwa ein Dutzend erbrechtliche Klagen mit einer Streitsumme von mehr als 30’000 Franken – das ist bei jährlich 3'200 Todesfällen auf Stadtgebiet eine kleine Zahl. Erbstreitigkeiten lassen sich in der Regel vermeiden, wenn man das Thema frühzeitig angeht», sagt Judith Albrecht, die Initiantin der Studie. Bis Ende Februar leitete sie bei der Zürcher Kantonalbank die Finanzberatung, seit März ist sie Leiterin Private Banking Marktgebiet Zürichsee. «Wer seinen Nachlass zu Lebzeiten regelt, kann sein Vermögen entsprechend seinen Vorstellungen vererben. Wenn die Liebsten abgesichert sind, gibt dies Sicherheit.»

Dank dem neuen Erbrecht können Schweizerinnen und Schweizer seit diesem Jahr noch freier über ihr Vermögen verfügen. «Diesen Spielraum gilt es aber auch zu nutzen», sagt Stefan Reinhard, Leiter Erbschaften und Stiftungen bei der Zürcher Kantonalbank. «Zwei Drittel der Bevölkerung lässt sich in dem Thema beraten. In unserer Erbschaftsberatung erhalten Interessierte einen Überblick über die gesetzliche Ausgangslage und die Gestaltungsmöglichkeiten. Gemeinsam mit der Kundschaft erarbeiten wir eine Lösung, die deren Bedürfnissen bestmöglich erfüllt.»

Die wichtigsten Erkenntnisse der Studie zusammengefasst:

  • 91 Prozent der Erbenden wollen Erbstreitigkeiten vermeiden
  • 48 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer schieben die Nachlassregelung vor sich her
  • Frauen verfassen häufiger ein Testament als Männer
  • Schenkungen machen ein Viertel des jährlichen Erbschaftsvolumens (inklusive Schenkungen) aus
  • Das Haus bleibt in der Familie, die Firma nicht unbedingt
  • Die Unterschiede in der Verteilung sind gross: Zehn Prozent erhalten drei Viertel der Erbmasse
  • Nur knapp 14 Prozent nutzen bisher das revidierte Erbrecht
  • Über zwei Drittel der Befragten lassen sich beraten

Methodik der Studie

Für die Studie untersuchte die ZHAW School of Management and Law im Auftrag der Zürcher Kantonalbank das Thema Erben und Vererben. Die Ergebnisse liefern Aufschluss über die Motive, die Erblassende bei der Nachlassplanung und Erbende bei der Erbverwendung antreiben. Dafür wurde eine quantitative Befragung von 1’017 Personen durchgeführt. Um die Befragten in Erbende und Erblassende zu kategorisieren, wurde eingangs die Frage gestellt, ob die Teilnehmenden erwarten, eines Tages ein Erbe zu erhalten oder eines zu hinterlassen. Zur Befragung zugelassen wurden nur Personen, die eine dieser beiden Fragen mit Ja beantworten konnten. Die weiteren Fragen wurden zielgruppenspezifisch formuliert und richteten sich entweder an die Erblassenden oder an die Erbenden. Die Befragung fokussierte bei beiden Gruppen auf drei Dimensionen: Ziele, Vorgehen und Umsetzung. Die Befragung wurde im Zeitraum vom 11. bis 18. Oktober 2022 vom Befragungsunternehmen mittels der CAWI-Methode (Computer Assisted Web Interview) durchgeführt.