FINMA beurteilt den Notfallplan der Zürcher Kantonalbank als umsetzbar
Medienmitteilung vom 26. März 2024
Die FINMA hat heute kommuniziert, dass sie den Notfallplan der Zürcher Kantonalbank als umsetzbar beurteilt.
Als systemrelevante Bank ist die Zürcher Kantonalbank gesetzlich dazu verpflichtet, einen Notfallplan zu erstellen, dies mit dem Ziel, systemrelevante Funktionen im Falle einer drohenden Insolvenz weiterführen zu können.
Die Zürcher Kantonalbank erfüllte bereits in den Vorjahren die wesentlichen Anforderungen an einen umsetzbaren Notfallplan und legte – laut FINMA – einen plausiblen Plan vor, wie die für den Notfall erforderlichen Gone-concern-Mittel (Kapital in Resolution) aufgebaut werden sollen. Mit Inkrafttreten der Teilrevision des Bankengesetzes und der Anpassung der Eigenmittelverordnung auf Anfang 2023 waren die gesetzlichen Grundlagen für die Begebung von Bail-in-Anleihen für die Zürcher Kantonalbank geschaffen. Dabei handelt es sich um Schuldinstrumente, die explizit zur Verlusttragung bei Insolvenzmassnahmen konzipiert wurden.
Die Emission von Bail-in-Anleihen im Umfang von rund CHF 1,5 Mrd. im Jahr 2023 trug dazu bei, dass die Zürcher Kantonalbank die geforderten Gone-concern-Mittel ohne die Beanspruchung von Übergangsbestimmungen vollständig aufbauen konnte. Der Notfallplan entspricht damit den Anforderungen an die unterbruchsfreie Weiterführung der systemrelevanten Funktionen bei drohender Insolvenz und wurde von der FINMA als insgesamt umsetzbar beurteilt (siehe Medienmitteilung FINMA).
«Als systemrelevante Bank ist die Zürcher Kantonalbank verpflichtet, erhöhte Kapitalpuffer zu halten», sagt Martin Bardenhewer, Finanzchef der Zürcher Kantonalbank. «Mit einer risikogewichteten Total Loss Absorbing Capacity-Quote (TLAC-Quote) per 31. Dezember 2023 von 26,8% ist die Zürcher Kantonalbank ausgezeichnet kapitalisiert. Auch die Liquiditätssituation der Bank ist äusserst robust. Und dass die FINMA unseren Notfallplan 2023 als umsetzbar einstuft und den Nachweis zur Weiterführung der systemrelevanten Funktionen im Fall einer drohenden Insolvenz als erbracht erachtet, ist ebenfalls erfreulich.»