Corporate Governance
Die Zürcher Kantonalbank ist eine verantwortungsbewusste Bank, welche in ständigem, offenem und transparentem Dialog mit ihren Anspruchsgruppen steht. Als öffentlich-rechtliche Anstalt sind wir insbesondere dem Kanton Zürich, seinen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie dem Kantonsrat verpflichtet, der die Oberaufsicht über die Bank ausübt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zürcher Kantonalbank besitzt die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt und befindet sich vollständig im Eigentum des Kantons Zürich. Die Interessen und die Strategie des Eigentümers kommen im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank zum Ausdruck.
- Im Organisationsreglement sind geschäftspolitische Vorgaben für Geschäftskreis, Konzernführung und Aufsicht geregelt. Darin sowie in anderen Reglementen und Richtlinien sind die Aufgaben und Kompetenzen von Bankrat, Bankratsausschüssen, Bankpräsidium, Generaldirektoren, Revisionsstelle und Audit definiert.
- Die Organe der Bank sind der Bankrat, das Bankpräsidium, die Generaldirektion und die Revisionsstelle.
«Verantwortungsbewusste Unternehmensführung bedeutet Dialog mit allen Anspruchsgruppen»
Wie muss sich ein Unternehmen entwickeln, um nachhaltig erfolgreich zu bleiben?
Diese Frage zu beantworten, ist Aufgabe der obersten Unternehmensführung. Bei der Zürcher Kantonalbank übernehmen sie das Bankpräsidium und der Bankrat.
Eine zentrale Bedeutung kommt hier dem Dialog mit unseren Anspruchsgruppen zu. Wir pflegen den Austausch auf allen politischen Ebenen mit dem Zürcher Kantonsrat, dem Regierungsrat, den Gemeinden und den Zürcher National- und Ständeräten. Zudem vertreten wir unsere Anliegen in Bankenverbänden und auf Bundesebene. Mit über 400 Sponsoring-Engagements unterhalten wir ausserdem ein enges Netzwerk von Vertretern aus Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt im Kanton. Und selbstverständlich stehen wir im steten Dialog mit unseren Kundinnen und Kunden sowie mit unseren Mitarbeitenden.
Durch diesen kontinuierlichen Austausch kennen wir die Bedürfnisse, Anforderungen und Erwartungen unserer Anspruchsgruppen. Diese Verankerung in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik ist eine Stärke der Bank. Sie trägt wesentlich zu unserem Geschäftserfolg bei.
Hinzu kommt die heterogene Zusammensetzung des Bankrats, die den politischen Verhältnissen im Kanton entspricht. Müssen Entscheide getroffen werden, führt dies zu breit abgestimmten und ausgewogenen Beschlüssen, die jeden guten Verwaltungsrat auszeichnen.
Damit ist die Zürcher Kantonalbank für eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft gerüstet.
Jörg Müller-Ganz, Bankpräsident
Rechtsform und Gesetz
Rechtsform und Gesetz
Die Zürcher Kantonalbank besitzt die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt und befindet sich vollständig im Eigentum des Kantons Zürich. Ihre Existenz ist in der Verfassung des Kantons Zürich geregelt. Dort heisst es in Artikel 109: «Der Kanton betreibt eine Kantonalbank.»
Verfassung des Kantons Zürich (PDF, 201 KB)
Die Interessen und die Strategie des Eigentümers kommen im Kantonalbankgesetz über die Zürcher Kantonalbank zum Ausdruck. Darin sind Rechtsform, Zweck, Kapitalausstattung, Staatsgarantie, Geschäftsbereich, Aufsicht, Gewinnverteilung sowie die wesentlichen Grundsätze der Organisation wie auch der Aufgaben und Kompetenzen der Organe geregelt. Entnehmen Sie weitere Details den nachfolgenden Dokumenten:
Die Oberaufsicht über die Zürcher Kantonalbank wird vom Kantonsrat ausgeübt, dessen Aufgaben im Kantonalbankgesetz geregelt sind. Für die Wahrnehmung dieser Oberaufsicht ist die Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen (AWU) zuständig, die für jeweils vier Jahre gewählt ist.
Die Richtlinien für die Erfüllung des Leistungsauftrags der Zürcher Kantonalbank konkretisieren den im Kantonalbankgesetz verankerten Leistungsauftrag der Zürcher Kantonalbank.
Organisation
Organisation
Im Organisationsreglement Konzern und Stammhaus sind geschäftspolitische Vorgaben für Geschäftskreis, Konzernführung und Aufsicht geregelt. Zudem sind Aufgaben und Kompetenzen von Bankrat, Bankratsausschüssen, Bankpräsidium, Generaldirektoren, Revisionsstelle und Audit definiert.
Der Verhaltenskodex zeigt die wichtigsten Prinzipien und Verhaltensregeln auf, die von allen Organmitgliedern und Mitarbeitenden der Zürcher Kantonalbank zwingend zu beachten sind. Konkretisiert werden diese Prinzipien und Verhaltensregeln in Reglementen, Richtlinien und Weisungen.
Organe
Organe
Einschliesslich der drei Mitglieder des Bankpräsidiums besteht der Bankrat aus 13 Mitgliedern, die vom Kantonsrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Die Amtszeit der Bankräte ist auf zwölf Jahre beschränkt und endet in jedem Fall mit der Vollendung des 70. Lebensjahrs. Die wichtigsten Kompetenzen umfassen die Festlegung der Grundsätze von Unternehmenspolitik, Leitbild, Strategie und Organisation, die Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung, die Festlegung der Höhe der Gewinnausschüttung an Kanton und Gemeinden, die Kenntnisnahme von grossen Risikopositionen und die Anstellung und Entlassung von Mitgliedern der Generaldirektion.
Der Bankrat bildet zur Vorbereitung und Ausführung seiner Beschlussfassung verschiedene Ausschüsse. Es sind dies der Prüf-, der Risiko-, der Entschädigungs- und Personalausschuss sowie der IT-Ausschuss.
Der Leiter Audit rapportiert regelmässig dem Prüfausschuss des Bankrats und dem Bankpräsidium die Ergebnisse der Tätigkeit des Audits. Seit dem 1. Juli 2023 leitet Dr. Jörg Steinger das Audit.
Das Bankpräsidium besteht aus drei vollamtlichen Mitgliedern, die gleichzeitig auch Mitglieder des Bankrats sind. Sie bilden ein eigenständiges Organ und werden vom Kantonsrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Für die Mitglieder des Bankpräsidiums besteht keine Amtszeitbeschränkung. Eine Wiederwahl ist möglich. Vollendet ein Mitglied des Bankpräsidiums während einer Amtszeit das 65. Lebensjahr, so endet seine Amtszeit mit Ablauf der Amtsdauer. Die wichtigsten Kompetenzen umfassen die unmittelbare Aufsicht über die Geschäftsführung, die Ernennung und Entlassung von Mitgliedern der Direktion (mit Ausnahme der Geschäftsstellenleiter), die Genehmigung von Krediten, die eine gewisse Höhe übersteigen, die Genehmigung der Monatsberichte der Generaldirektion und die Kenntnisnahme von grossen Risikopositionen.
Die Führung des laufenden Geschäfts ist der Generaldirektion übertragen. Sie vollzieht dabei die Beschlüsse des Bankrats. Ausser im Audit ernennt und entlässt die Generaldirektion die Mitglieder des Kaders.
Ernst & Young ist die externe Revisionsstelle der Zürcher Kantonalbank. Sie prüft die Jahresrechnungen aller Konzerngesellschaften sowie die konsolidierte Jahresrechnung. Die Revisionsstelle wird vom Kantonsrat auf zwei Jahre gewählt. Ferner amtet Ernst & Young auch als von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA anerkannte aufsichtsrechtliche Prüfgesellschaft der Zürcher Kantonalbank. Die zuständigen leitenden Revisoren sind Bruno Patusi, diplomierter Wirtschaftsprüfer (Leitender Revisor seit 2018) und Patrick Schwaller, diplomierter Wirtschaftsprüfer (Leitender Prüfer seit 2020).