Nachhaltigkeits­berichterstattung

Mit unseren Berichten zeigen wir auf, wie wir Nachhaltigkeit als integriertes Geschäftsprinzip leben. Wir erstellen folgende Berichte mit Nachhaltigkeits- und Klimafokus.

Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht umfasst den Lagebericht, den Bericht über die Corporate Governance, den Vergütungsbericht sowie die Jahresrechnung des Konzerns und des Stammhauses der Zürcher Kantonalbank.

Integriert im Lagebericht ist zudem der Schwerpunktbericht des Leistungsauftrages zuhanden der Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen des Zürcher Kantonsrates (AWU). Der Leistungsauftrag umfasst neben dem Unterstützungsauftrag und dem Versorgungsauftrag auch den Nachhaltigkeitsauftrag.

Zudem werden ausgewählte Nachhaltigkeitsthemen, die für das Geschäftsjahr 2024 in Bezug auf den Leistungsauftrag besonders relevant sind, im Geschäftsbericht 2024 eigens dargestellt. Eine Zusammenfassung der «Offenlegung über klimabezogene Finanzrisiken 2024» ist ebenfalls integriert.

Geschäftsbericht 2024 (PDF, 3 MB)

Nachhaltigkeitsbericht (einschliesslich Klimaberichterstattung)

Der Nachhaltigkeitsbericht stellt den Bericht über nichtfinanzielle Belange nach Art. 964a ff. des OR dar. Er wurde in Übereinstimmung mit den GRI Standards erstellt.

Nachhaltigkeitsbericht 2024 (PDF, 985 KB)

GRI-Index 2024 (PDF, 117 KB)

Auszug aus dem ZKB Nachhaltigkeitsbericht zu Klimabelangen

Die Klimaberichterstattung 2024 erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange, die sich auf die «Recommendations of the Task Force on Climate-related Financial Disclosures» (TCFD) in der Fassung vom Juni 2017 und den Anhang «Implementing the Recommendations of the Task Force on Climate-related Financial Disclosures » in der Fassung vom Oktober 2021 stützt.

Die Klimaberichterstattung ist gemäss erwähnter Verordnung im Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Er enthält qualitative und quantitative Informationen zu Klimarisiken und -chancen und setzt die Anforderungen der Net-Zero Banking Alliance (NZBA) und der Net Zero Asset Managers Initiative (NZAM) um.

Auszug aus dem Nachhaltigkeitsbericht zu Klimabelangen (PDF, 633 KB)

Offenlegung über klimabezogene Finanzrisiken

Die Offenlegung über klimabezogene Finanzrisiken erfolgt gemäss den Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), die sich ihrerseits an den TCFD-Empfehlungen orientiert.

Relevant für die Offenlegung per 31. Dezember 2024 sind die Vorgaben des FINMA-Rundschreibens 2016 / 1 «Offenlegung – Banken». Dieses wird ab 1. Januar 2025 durch die Verordnung der FINMA über die Offenlegungspflichten der Banken und Wertpapierhäuser (OffV-FINMA) ersetzt, ohne dass es zu wesentlichen inhaltlichen Änderungen kommt.

Die Informationen über klimabezogene Finanzrisiken per 31. Dezember 2024 gemäss Anhang 5 des Rundschreibens sind Teil des Dokuments «Quantitative und qualitative Offenlegung der Eigenmittel, der Liquidität und der klimabezogenen Finanzrisiken», das ab Ende April 2025 auf zkb.ch/offenlegung abrufbar ist. 

Grundsätze für ein verantwortungsbewusstes Bankwesen (Principles for Responsible Banking)

Im Jahr 2021 hat sich die Zürcher Kantonalbank den Prinzipien für verantwortungsvolles Bankwesen der United Nations (UN PRB) angeschlossen. Diese freiwillige Initiative verpflichtet die Teilnehmer jährlich eine Selbsteinschätzung über die Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien zu erstellen.

1. UN PRB Selbsteinschätzung herunterladen (PDF, 352 KB)

2. UN PRB Selbsteinschätzung herunterladen (PDF, 313 KB)