Offenlegung
Als Investorinnen und Investoren finden Sie hier die vierteljährliche Berichterstattung über die Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften der Zürcher Kantonalbank sowie die Angaben zu den klimabezogenen Finanzrisiken auf jährlicher Basis.
Offenlegungsreports
Die Offenlegungsreports enthalten quartalsweise aktualisierte Informationen zur Eigenmittel- und Liquiditätssituation der Zürcher Kantonalbank. Die spezifische Offenlegung für systemrelevante Banken gemäss FINMA Rundschreiben 2016/01 «Offenlegung – Banken» sowie die Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken sind ebenfalls Bestandteile der Offenlegungsreports.
Seit 31. Dezember 2017 wendet die Zürcher Kantonalbank für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken den einfachen IRB-Ansatz (F-IRB) und für die Ermittlung der Kreditäquivalente von Derivaten den «standardised approach for measuring counterparty credit risk exposures» (SA-CCR) an.